Einschulungsuntersuchung
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDie Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter direkt oder durch die Schulen im Auftrag der Gesundheitsämter.