Einschulungsuntersuchung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter direkt oder durch die Schulen im Auftrag der Gesundheitsämter.  


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten die Sorgeberechtigten weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende