Verpflichtungserklärung abgeben

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An wen muss ich mich wenden?

Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Prüfung der Bonität, Entgegennahme der Verpflichtungserklärung, für alle im Kreis Bergstraße gemeldeten Einwohner.

 

Für die Prüfung der Bonität werden die Pfändungsfreigrenzen
der Zivilprozessordnung § 850 herangezogen. 

Zuständige Abteilungen