Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Rechtsgrundlage
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDie neue Anschrift muss nicht in die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.