Kfz-Kennzeichen: ungestempelt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn

    • die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und
    • die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen.

    Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist mitzuführen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Nummernschild

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende