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Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende