Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten


An wen muss ich mich wenden?

Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Der Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebserlaubnisverfahren und allgemeine Beratung des Jugendamtes Kreis Bergstraße hat folgendes Angebot:

 

Zielsetzung• Sicherung des Kindeswohles in erlaubnispflichtigen Einrichtungen• Schaffung und Erhalt von Angeboten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder• Sicherung und Ausbau der Betreuungsqualität

 

Angebot für
Träger von Tageseinrichtungen, Kommunen, politische Gremien, Leitungskräfte und Teams, Erziehungsberechtigte

 

Angebot und Aufgaben• Beratung von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder Beratung bei Umplanungen und der damit einhergehenden Änderung der Zweckbestimmung• Bearbeitung der Betriebserlaubnisverfahren• Ausnahmegenehmigungen für einzelne Kinder• Entgegennahme und Klärung von Beschwerden von Erziehungsberechtigten oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen• Meldung besonderer Vorkommnisse• Beratung von Erziehungsberechtigten, Trägern und Kommunen in Bezug auf die Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.

Zuständige Abteilungen