Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL http://www.kreis-bergstrasse.de veröffentlichten Webseite des Kreises Bergstraße.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Der Kreis Bergstraße arbeitet daran, die Anforderungen an den jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 19.11.2021 bis 22.11.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Im Folgenden sind Inhalte und Funktionen aufgeführt, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalt sind nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dateien, die auf der Webseite zum Download angeboten werden
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind nur an wenigen Stellen bzw. nicht vorhanden
- die Alternativtexte für Bilder, Downloads und Links sind noch nicht überall hinterlegt
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an team-buerger@kreis-bergstrasse.de.
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- die zum Download angebotenen PDF-Dateien sollen zunehmend barrierefrei gestaltet werden
- Alternativtexte für Bilder, Downloads und Links sollen verbessert und ausbaut werden (dieses Ziel soll bis Ende 2022 erreicht sein)
- Inhalte sollen zunehmend auch in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.11.2021 erstellt. Sie beruht auf einer im Zeitraum vom 19.11.2021 bis 22.11.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechperson Barrierefreiheit des Kreises Bergstraße:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901