Wo kann ich mich nach einer Vergewaltigung untersuchen lassen?
Das Kreiskrankenhaus Bergstraße, Viernheimer Str. 2, 64646 Heppenheim, Rufnummer 06252/701-0 steht rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung.
Natürlich können Sie sich auch während der Öffnungszeiten zur Untersuchung an Ihre gynäkologische Praxis wenden. Eine Spurensicherung ist hier jedoch nicht möglich.
Muss ich mich telefonisch anmelden?
Nein, Sie können sich auch ohne Termin untersuchen lassen.
Wann sollte die Untersuchung gemacht werden?
So schnell wie möglich nach der Tat (innerhalb der ersten 24 Stunden).
So können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Wenn möglich, duschen Sie nicht vor der Untersuchung. Auch durch das Wechseln der Kleidung können Spuren zerstört werden.
Lassen Sie sich auch untersuchen, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.
Kann ich eine Begleitperson zur Untersuchung mitbringen?
Die Begleitung einer nahestehenden Person ist oft sehr wichtig und hilfreich. Auch wenn die Person vielleicht nicht direkt mit in den Untersuchungsraum darf, kann sie mit Ihnen warten, am Informationsgespräch teilnehmen und Sie anschließend nach Hause begleiten.
Was ist der Unterschied zur Untersuchung und der Spurensicherung?
Die Untersuchung ist eine gynäkologische Untersuchung, welche von einer Gynäkologin aus dem Kreiskrankenhaus gemacht wird. Die Spurensicherung wird dann vom hinzugezogenen Ärzteteam der Gewaltambulanz Heidelberg durchgeführt.
Wie genau läuft die Untersuchung ab?
Die Untersuchung erfolgt nach einem Leitfaden, der folgende Schritte vorsieht:
- Ein Informationsgespräch
- Eine körperliche Untersuchung
- Eine gynäkologische Untersuchung
- Spurensicherung am Körper und evtl. fotografische Aufnahmen
- Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
Mit Ihrem Einverständnis kann bei Bedarf die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest vorgenommen werden.
Wie genau läuft die Spurensicherung ab?
Zur Spurensicherung werden Bilder von evtl. Verletzungen angefertigt. Es erfolgen Scheidenabstriche mit Wattestäbchen um evtl. genetisches Material des Täters zu suchen. Auch ein Auskämmen der Schamhaare und ggf. Kürzen der Fingernägel dient diesem Zweck. Sämtliche Maßnahmen werden mit Ihnen vorher abgesprochen. Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Das Informationsgespräch und die gynäkologische Untersuchung dauern ca. eine halbe bis dreiviertel Stunde. Die Ärzte der Gewaltambulanz werden nach dem Informationsgespräch benachrichtigt und kommen so schnell wie möglich. Wartezeiten von einer halben bis ca. einer Stunde sind möglich.
Wie können mir die Beratungsstellen helfen?
Nach einer solchen Sexualstraftat ist es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben und nicht alleine mit dieser Situation zu bleiben. Die Beratungsstellen im Kreis Bergstraße und Umgebung stehen Ihnen kostenfrei und anonym zur psychischen Unterstützung, zur Stabilisierung und zur Abwägung der Entscheidung in Bezug auf eine Strafanzeige zur Verfügung.
Die Beratungsgespräche finden in geschütztem Raum statt und sind vertraulich.
Was ist, wenn ich noch minderjährig (unter 18 Jahre) bin?
Auch dann können Sie sich untersuchen lassen. Es besteht keine Anzeigepflicht der Ärztin/des Arztes und keine Pflicht zur Information der Eltern. Allerdings ist dies eine Abwägungssache der Ärztin/des Arztes, darum sollten Sie sich vor der Untersuchung darüber verständigen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Befundsicherung unter 18 Jahren, so beginnt die Frist für die Vernichtung der Beweismittel erst mit Vollendung Ihres 18. Lebensjahres. D.h. Sie haben nach Ihrem 18. Geburtstag noch ein Jahr Zeit um zu entscheiden, ob die Befunde genutzt werden sollen. Ansonsten werden sie nach Ablauf der Frist automatisch vernichtet.
Können sich auch Männer, die Opfer eines sexuellen Übergriffes wurden untersuchen lassen?
Ja, alle Personen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind können sich untersuchen lassen. Auch Männer werden vergewaltigt!
Für Männer wird direkt die Gewaltambulanz verständigt. Eine gynäkologische Untersuchung findet nicht statt.
Wird die Polizei informiert?
Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet und nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Das Ärzteteam unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, somit passiert nichts ohne Ihre Zustimmung. Auch die Polizei muss nicht informiert werden, da keine Anzeigepflicht für die Ärztin / den Arzt besteht.
Entstehen Kosten?
Für Sie entstehen keine Kosten. Die medizinische Untersuchung wird über die Krankenkasse abgerechnet. Die Spurensicherung und die Aufbewahrung der Beweismittel sind für Sie kostenfrei.
Mögliche Schwangerschaft – die „Pille danach“
Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, können Sie die „Pille danach“ nehmen. Diese kann Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen und sollte möglichst früh nach der Vergewaltigung eingenommen werden. Sie ist rezeptfrei in den Apotheken erhältlich.
Sexuell übertragbare Krankheiten
Wenn sie aufgrund einer Vergewaltigung befürchten, sich mit HIV oder Hepatitis (B+C) infiziert zu haben, kann in Absprache mit der Ärztin/dem Arzt eine Entnahme von Blut und Urin vorgenommen werden.
Drogen, Alkohol, KO-Mitteln
Auch wenn Sie aufgrund von Drogen, Alkohol oder KO-Tropfen keine Erinnerung an das Geschehen haben, oder glauben keine Aussage zu dem Täter oder den Tätern machen zu können, kann es für Sie sehr wichtig sein, sich auf mögliche äußere und innere Verletzungen oder Infektionen untersuchen und behandeln zu lassen! Gerade bei unklaren Erinnerungen und Fremdtäter/innen können bakteriologische Abstriche und eine Überprüfung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sowie mögliche prophylaktische Maßnahmen beruhigen und entlasten.
Wenn ich doch Strafanzeige stellen will?
Wenn Sie zum Entschluss gekommen sind und Strafanzeige stellen möchten, können Sie bis zu einem Jahr auf die gesicherten Beweismaterialien in der Rechtsmedizin Heidelberg zugreifen. Das verpackte Material kann dann an die Polizei übergeben werden.
Allgemeine Informationen zur Strafanzeige:
Sie sollten wissen, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung Offizialdelikte sind. Das heißt, Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie von dem Verbrechen Kenntnis erhalten. Eine unverbindliche Beratung ist nicht möglich. Sie können eine Strafanzeige später nicht mehr zurückziehen.
Die Verjährungsfristen für diese Delikte betragen zwischen 5 und 20 Jahren.
Wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten möchten, können sie sich an jede Polizeidienststelle wenden oder die Notfallnummer 110 wählen.