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Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung

Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung

Das Angebot „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ ist eine Kooperation zwischen dem Kreis Bergstraße, dem Kreiskrankenhaus Bergstraße und der Gewaltambulanz des Universitätsklinikums Heidelberg. Diese wurde im November 2018 geschlossen.

Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden sind oder Sie zum Sex gezwungen wurden, gerät die eigene Welt aus den Fugen. 

Bleiben Sie mit solch einer Situation nicht alleine!

Holen Sie sich Hilfe!

Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung erhalten Sie im Kreiskrankenhaus Bergstraße, rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche

Telefon (06252) 7010

Hier finden Sie uns:

Gynäkologische Ambulanz Kreiskrankenhaus Bergstraße
Viernheimer Straße 2
64646 Heppenheim

Wichtiges auf einen Blick

    • Kommen Sie so schnell wie möglich nach der Tat ins Kreiskrankenhaus Bergstraße (am besten innerhalb der ersten 24 Stunden)!
    • Sie brauchen keinen Termin und müssen sich nicht vorher anmelden!
    • Wechseln Sie wenn möglich nicht ihr Kleidung! Ansonsten bringen Sie die Kleidung mit. Verwenden Sie dafür aber keine Plastiktüte.
    • Waschen und duschen Sie sich nicht!
    • Die Untersuchung ist kostenfrei!
    • Das Ärzteteam unterliegt der Schweigepflicht! Es passiert nichts ohne Ihre Einwilligung!
    • Es besteht keine Anzeigepflicht bei der Polizei!
  • Medizinische Untersuchung

    Zu allererst sollten Sie sich zeitnah (innerhalb der ersten 24 Stunden) medizinisch untersuchen lassen. Hier steht Ihnen das Kreiskrankenhaus Bergstraße mit der gynäkologischen Ambulanz rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung.

     Kreiskrankenhaus Bergstraße, Rufnummer 06252/701-0

    Das Ärzteteam wird Sie kostenfrei medizinisch versorgen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Somit darf nichts ohne Ihre Zustimmung passieren! Auch die Polizei muss nicht informiert werden, da keine Anzeigepflicht für die Ärztin / den Arzt besteht.

  • Spurensicherung

    Sollten Sie sich jetzt oder später zu einer Anzeige entscheiden, ist es wichtig, dass die Spuren einer Vergewaltigung zeitnah sichergestellt und gerichtsfest dokumentiert wurden. Die Spurensicherung kann neben der Strafverfolgung für Forderungen von Schmerzensgeld und Schadensersatz (zivilrechtliches Verfahren) entscheidend sein. Deshalb haben Sie neben der medizinischen Versorgung auch die Möglichkeit, die Spuren anonym und anzeigenunabhängig sichern zu lassen. Somit können Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.

  • Aufbewahrung der Beweismittel

    Alle Verletzungen sowie auch die Spuren in Ihrer Kleidung können gesichert und später als Beweismittel verwendet werden. Auch wenn Sie sich im Moment noch nicht in der Lage fühlen, Anzeige zu erstatten, haben Sie die Möglichkeit das gesicherte Beweismaterial für die Dauer von einem Jahr in der Rechtsmedizin Heidelberg sichern zu lassen. Erst im Fall einer Anzeigenerstattung wird das verpackte Material an die Polizei übergeben.

    Nach der Frist werden die Proben und Befunde automatisch vernichtet. Achtung: Darüber werden Sie nicht mehr gesondert informiert, d.h. Sie müssen innerhalb von einem Jahr entscheiden, ob die Befunde genutzt werden sollen.

  • Beratungsstellen

    Zur psychischen Unterstützung, zur Stabilisierung und zur Abwägung der Entscheidung in Bezug auf eine Strafanzeige stehen Ihnen die Beratungsstellen im Kreis Bergstraße und Umgebung kostenfrei und auf Wunsch anonym zur Verfügung.

    Pro Familia Bensheim
    Telefon 06251 / 68191
    https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/hessen/bensheim.html

    Wildwasser Darmstadt e.V.
    Telefon 06251 / 7057885 in Bensheim
    Fachberatungsstelle für Mädchen von 12-21 Jahren sowie Frauen, die in ihrer Kindheit von sexuellem Missbrauch betroffen waren, und sie unterstützende Personen
    https://www.wildwasser-darmstadt.de/

    Beratungs- und Interventionsstelle Bergstraße
    Häusliche Gewalt gegen Frauen
    Telefon 06251 / 67495 oder 01577 7569629
    Fachberatungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung in Paar-Beziehung und sie unterstützende Personen
    http://www.frauenhaus-bergstrasse.de/de/beratungsstelle/beratung.php

    Darmstädter Hilfe e.V.
    Telefon 06151 / 9714200
    Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die von einer Straftat betroffen sind: als Opfer, als Zeuge sowie als Angehörige
    https://darmstaedter-hilfe.de/

    Bundesweites Hilfetelefon rund um die Uhr anonyme und kostenlose Hilfe in mehreren Sprachen
    Telefon 08000 116 016
    Das Hilfetelefon ist ein Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
    https://www.hilfetelefon.de/

    Hilfetelefon sexueller Missbrauch
    0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym)
    Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten. Es ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.

    Hier gehts weiter zum Online-Angebot des Hilfetelefons für Jugendliche:  N.I.N.A. e.V. - Online-Beratung (hilfe-telefon-missbrauch.online)

  • Häufige Fragen

    Wo kann ich mich nach einer Vergewaltigung untersuchen lassen?
    Das Kreiskrankenhaus Bergstraße, Viernheimer Str. 2, 64646 Heppenheim, Rufnummer 06252/701-0 steht rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung.
    Natürlich können Sie sich auch während der Öffnungszeiten zur Untersuchung an Ihre gynäkologische Praxis wenden. Eine Spurensicherung ist hier jedoch nicht möglich.

    Muss ich mich telefonisch anmelden?
    Nein, Sie können sich auch ohne Termin untersuchen lassen.

    Wann sollte die Untersuchung gemacht werden?
    So schnell wie möglich nach der Tat (innerhalb der ersten 24 Stunden).
    So können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Wenn möglich, duschen Sie nicht vor der Untersuchung. Auch durch das Wechseln der Kleidung können Spuren zerstört werden.

    Lassen Sie sich auch untersuchen, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.

    Kann ich eine Begleitperson zur Untersuchung mitbringen?
    Die Begleitung einer nahestehenden Person ist oft sehr wichtig und hilfreich. Auch wenn die Person vielleicht nicht direkt mit in den Untersuchungsraum darf, kann sie mit Ihnen warten, am Informationsgespräch teilnehmen und Sie anschließend nach Hause begleiten.

    Was ist der Unterschied zur Untersuchung und der Spurensicherung?
    Die Untersuchung ist eine gynäkologische Untersuchung, welche von einer Gynäkologin aus dem Kreiskrankenhaus gemacht wird. Die Spurensicherung wird dann vom hinzugezogenen Ärzteteam der Gewaltambulanz Heidelberg durchgeführt.

    Wie genau läuft die Untersuchung ab?
    Die Untersuchung erfolgt nach einem Leitfaden, der folgende Schritte vorsieht:

    • Ein Informationsgespräch
    • Eine körperliche Untersuchung
    • Eine gynäkologische Untersuchung
    • Spurensicherung am Körper und evtl. fotografische Aufnahmen
    • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)

     Mit Ihrem Einverständnis kann bei Bedarf die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest vorgenommen werden.

    Wie genau läuft die Spurensicherung ab?
    Zur Spurensicherung werden Bilder von evtl. Verletzungen angefertigt. Es erfolgen Scheidenabstriche mit Wattestäbchen um evtl. genetisches Material des Täters zu suchen. Auch ein Auskämmen der Schamhaare und ggf. Kürzen der Fingernägel dient diesem Zweck. Sämtliche Maßnahmen werden mit Ihnen vorher abgesprochen. Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis.

    Wie lange dauert die Untersuchung?
    Das Informationsgespräch und die gynäkologische Untersuchung dauern ca. eine halbe bis dreiviertel Stunde. Die Ärzte der Gewaltambulanz werden nach dem Informationsgespräch benachrichtigt und kommen so schnell wie möglich. Wartezeiten von einer halben bis ca. einer Stunde sind möglich.

    Wie können mir die Beratungsstellen helfen?
    Nach einer solchen Sexualstraftat ist es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben und nicht alleine mit dieser Situation zu bleiben. Die Beratungsstellen im Kreis Bergstraße und Umgebung stehen Ihnen kostenfrei und anonym zur psychischen Unterstützung, zur Stabilisierung und zur Abwägung der Entscheidung in Bezug auf eine Strafanzeige zur Verfügung.

    Die Beratungsgespräche finden in geschütztem Raum statt und sind vertraulich.

    Was ist, wenn ich noch minderjährig (unter 18 Jahre) bin?
    Auch dann können Sie sich untersuchen lassen. Es besteht keine Anzeigepflicht der Ärztin/des Arztes und keine Pflicht zur Information der Eltern. Allerdings ist dies eine Abwägungssache der Ärztin/des Arztes, darum sollten Sie sich vor der Untersuchung darüber verständigen.

    Sind Sie zum Zeitpunkt der Befundsicherung unter 18 Jahren, so beginnt die Frist für die Vernichtung der Beweismittel erst mit Vollendung Ihres 18. Lebensjahres. D.h. Sie haben nach Ihrem 18. Geburtstag noch ein Jahr Zeit um zu entscheiden, ob die Befunde genutzt werden sollen. Ansonsten werden sie nach Ablauf der Frist automatisch vernichtet.

    Können sich auch Männer, die Opfer eines sexuellen Übergriffes wurden untersuchen lassen?
    Ja, alle Personen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind können sich untersuchen lassen. Auch Männer werden vergewaltigt!

    Für Männer wird direkt die Gewaltambulanz verständigt. Eine gynäkologische Untersuchung findet nicht statt.

    Wird die Polizei informiert?
    Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet und nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Das Ärzteteam unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, somit passiert nichts ohne Ihre Zustimmung. Auch die Polizei muss nicht informiert werden, da keine Anzeigepflicht für die Ärztin / den Arzt besteht.

    Entstehen Kosten?
    Für Sie entstehen keine Kosten. Die medizinische Untersuchung wird über die Krankenkasse abgerechnet. Die Spurensicherung und die Aufbewahrung der Beweismittel sind für Sie kostenfrei.

    Mögliche Schwangerschaft – die „Pille danach“
    Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, können Sie die „Pille danach“ nehmen. Diese kann Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen und sollte möglichst früh nach der Vergewaltigung eingenommen werden. Sie ist rezeptfrei in den Apotheken erhältlich.

    Sexuell übertragbare Krankheiten
    Wenn sie aufgrund einer Vergewaltigung befürchten, sich mit HIV oder Hepatitis (B+C) infiziert zu haben, kann in Absprache mit der Ärztin/dem Arzt eine Entnahme von Blut und Urin vorgenommen werden.

    Drogen, Alkohol, KO-Mitteln
    Auch wenn Sie aufgrund von Drogen, Alkohol oder KO-Tropfen keine Erinnerung an das Geschehen haben, oder glauben keine Aussage zu dem Täter oder den Tätern machen zu können, kann es für Sie sehr wichtig sein, sich auf mögliche äußere und innere Verletzungen oder Infektionen untersuchen und behandeln zu lassen! Gerade bei unklaren Erinnerungen und Fremdtäter/innen können bakteriologische Abstriche und eine Überprüfung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sowie mögliche prophylaktische Maßnahmen beruhigen und entlasten.

    Wenn ich doch Strafanzeige stellen will?
    Wenn Sie zum Entschluss gekommen sind und Strafanzeige stellen möchten, können Sie bis zu einem Jahr auf die gesicherten Beweismaterialien in der Rechtsmedizin Heidelberg zugreifen. Das verpackte Material kann dann an die Polizei übergeben werden.

    Allgemeine Informationen zur Strafanzeige:
    Sie sollten wissen, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung Offizialdelikte sind. Das heißt, Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie von dem Verbrechen Kenntnis erhalten. Eine unverbindliche Beratung ist nicht möglich. Sie können eine Strafanzeige später nicht mehr zurückziehen.

    Die Verjährungsfristen für diese Delikte betragen zwischen 5 und 20 Jahren.

    Wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten möchten, können sie sich an jede Polizeidienststelle wenden oder die Notfallnummer 110 wählen.

  • Informationen für Ärztinnen und Ärzte

    In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten und jeden Alters.

    Hier finden Sie Informationen, die für den Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen hilfreich sein können.

    Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die einer Frau gegen ihren Willen aufgezwungen wird. Sexualisierte Gewalt hat viele Formen. Dazu gehören Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch.
    Jedes Erlebnis dieser Art kann traumatische Folgen haben. Eine sexuelle Gewalttat löst bei den meisten Frauen lebensbedrohliche Angst, Ohnmacht und Hilflosigkeit aus; das gewaltsame Eindringen in den eigenen Körper kann Selbstekel und tiefe Scham auslösen.
    Die ärztliche Untersuchung kann vor diesem Hintergrund das Gefühl von Ausgeliefertsein, schwer erträgliche Angst und Schamgefühl wieder hervorrufen. Einige Frauen sind dann nicht sofort in der Lage, eine ärztliche – insbesondere gynäkologische – Untersuchung vornehmen zu lassen.

    Sensibilität ist hier sehr wichtig!
    Ärztinnen und Ärzte gehören zu einer der Berufsgruppen, die oft als erste mit Folgen von Gewaltanwendung konfrontiert ist. Über eine Erstversorgung hinaus stellt sich hier, wie bei anderen Fällen auch, die Frage nach den Ursachen der Verletzungen oder der Krankheitssymptome.
    Opfer, die von sexueller Gewalt betroffen sind, schweigen häufig aus Schamgefühl oder aus Angst und sprechen nicht über die Hintergründe ihrer Verletzungen. Einige sind jedoch auch froh, wenn Sie sich jemandem anvertrauen können oder weil sie Antworten auf konkrete Fragen suchen. Dies könnten Fragen nach der „Pille danach“, nach einem Schwangerschaftstest oder nach sexuell übertragbaren Krankheiten sein.
    Wenn eine von Gewalt betroffene Person über ihre Situation spricht, ist die Reaktion des Gegenübers darauf von besonderer Bedeutung. Die Art und Weise, wie ihr begegnet wird, kann die Weichen für eine weitere Verarbeitung der traumatischen Erfahrung stellen und dafür, inwieweit sie weitere Hilfeangebote in Anspruch nimmt.

    Was Sie als Ärztin/Arzt tun können!
    Hilfe für die Opfer sexualisierter Gewalt durch Sie als Ärztin oder Arzt kann wie folgt angeboten werden.

    • Informationsmaterial (Flyer, Plakate usw.) im Wartezimmer auslegen. Dies signalisiert, dass in der Praxis Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit Problemen der Gewalt besteht. Das kann Opfer ermutigen, über ihre Situation zu sprechen.
    • Es kann für Betroffenen auch als Erleichterung empfunden werden, wenn sie nicht selbst auf die Ursachen ihrer Verletzung zu sprechen kommen muss, sondern Sie von sich aus Gewalt als möglichen Hintergrund in Erwägung ziehen und gezielt nachfragen.
    • Sie können behutsam nachfragen, Mut machen darüber zu sprechen und signalisieren, dass auch anderer Frauen/Männer Gewalt erfahren und sich dafür nicht schämen oder schuldig fühlen müssen.
    • Bei Untersuchungen von gewaltbetroffenen Personen – insbesondere bei gynäkologischen Untersuchungen – können Gefühle von Angst, Ohnmacht, Scham und Wut verstärkt werden. Geben Sie den Patientinnen/dem Patient Zeit sich auf die Untersuchung einzulassen. Vermitteln Sie, dass bei der Untersuchung nichts gegen den Willen der Patientin/des Patienten geschieht. Erklären Sie die einzelnen Schritte der Untersuchung und warum diese notwendig sind.
    • Weisen Sie auf die Untersuchung der Spurensicherung und die Aufbewahrung der Beweismittel hin. Ärztliche Befunde sind oft die einzigen Beweise, auf die sich die Opfer im Falle eines Strafverfahrens oder bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schritte (Schmerzensgeld, Schutzanordnung, Wohnungszuweisung) stützen können.

    Betroffene können hier das Projekt „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ nutzen und erhalten im Kreiskrankenhaus Bergstraße Gynäkologische Ambulanz,
    Viernheimer Straße 2, 64646 Heppenheim, rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche, Telefon 06252 / 7010 Hilfe!

  • Allgemeine Informationen zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung

    Alle Menschen können Opfer von Vergewaltigung werden
    Unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, sozialer Schicht oder gar Aussehen kann jede Person von einer Vergewaltigung betroffen sein. Wie weit sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe verbreitet sind und wie oft sie zum Alltag von Frauen werden zeigt auch Internetkampagnen wie #MeeToo.

    Auch können die Täter/Täterinnen aus allen sozialen Schichten, Kulturen, Berufsgruppen stammen. Man sieht niemandem an, ob er Gewaltpotenzial in sich trägt. Oft kommen diese sogar aus dem näheren Umfeld der betroffenen Person wie beispielsweise aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis.
    Sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigungen passieren überwiegend dort, wo sie am wenigsten vermutet werden oder gerade dort, wo sich Menschen am sichersten fühlen, wie beispielsweise Zuhause, auf Partys oder Festen oder am Arbeitsplatz. Die allgemeine Vermutung, dass sexuelle Gewalt nachts, durch einen Fremdtäter/eine Fremdtäterin überfallsartig an einem öffentlichen Platz geschieht entspricht eher selten der Realität. Sexuelle Gewalt wird als Mittel eingesetzt, um Opfer zu erniedrigen und Macht auszuüben.

    Begriff sexualisierte Gewalt
    Es gibt keinen allgemein gültigen Begriff für diese Form von Gewalt. Nach einem weiten Verständnis , das oft der Arbeit von Fachleuten zu Grunde liegt, ist Sexualisierte Gewalt dann gegeben, wenn ein Mensch an einem anderen Menschen gegen dessen Willen mit sexuellen Handlungen eigene Bedürfnisse befriedigt. Dies reicht gemeinhin von einer verbalen sexuellen Belästigung bis hin zur Vergewaltigung.

    Das reformierte Sexualstrafrecht
    Vor dem Inkrafttreten des reformierten Sexualstrafrechts waren sexuelle Handlungen nur dann strafbar, wenn der Täter eins von drei sogenannten Nötigungsmitteln angewandt hatte: Das Recht ging erst von einer Vergewaltigung aus, wenn er oder sie den entgegenstehenden Willen des Gegenübers mit Gewalt oder Gewaltandrohung "gebrochen" beziehungsweise willensbeugende Umstände wie etwa Schutzlosigkeit ausgenutzt hatte, um den Geschlechtsverkehr zu erzwingen.

    Seit dem 10.11.2016 gilt für alle Formen der sexuellen Annäherung und der sexuellen Kontakte das Prinzip:
    Nein heißt Nein!

    Es wurden nicht nur vorhandene Regelungen verschärft, sondern auch neue Straftatbestände eingeführt.
    Im Folgenden werden die neuen Regelungen des Sexualstrafrechts ab 10.11.2016 kurz erläutert.

    Sexuelle Übergriffe; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 Strafgesetzbuch)
    Strafbar ist jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Eine eindeutige Ablehnung der sexuellen Handlung, z.B. durch das Aussprechen von „Nein“, reicht als Willensäußerung aus. Setzt sich der Täter über diesen Willen einer Person hinweg, begeht er eine Straftat.

    Eine Sexualstraftat liegt auch vor, wenn eine Person z.B. wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss oder dem Einfluss von K.o. Tropfen nicht in der Lage ist „Nein“ zu sagen und ein Täter dies ausnutzt.
    Wenn das Opfer z.B. infolge einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu äußern, wird ein sexueller Übergriff genau so streng bestraft.
    Auch der Umstand, dass das Opfer Angst vor Gewalt oder vor möglichen Folgen hat und deswegen seinen Gegenwillen nicht äußert, kann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs begründen.
    Es kommt auch nicht mehr darauf an, ob sie die Person gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum es ihr nicht möglich war, sich zu wehren.
    Das Gesetzt macht auch keinen Unterschied, ob ein sexueller Übergriff von einem Fremden ausgeht oder von dem eigenen Partner oder Ehemann.

    Sexuelle Belästigung (§ 184 i Strafgesetzbuch)
    Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung wurde Ende 2016 neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

    Straftaten aus Gruppen (§ 184 j Strafgesetzbuch)
    Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, von der eine sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung ausgeht, macht sich strafbar. D.h. selbst wenn nur ein Mitglied der Gruppe eine solche Straftat begeht, machen sich die anderen mit strafbar und können dafür belangt werden, wenn nachzuweisen ist, dass sie wussten, dass sie durch ihre Beteiligung an der Gruppe die Begehung einer Straftat erleichtert haben.

  • Das Projekt "Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung"

    Das Angebot „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ ist eine Kooperation zwischen dem Kreis Bergstraße, dem Kreiskrankenhaus Bergstraße und der Gewaltambulanz des
    Universitätsklinikums Heidelberg. Diese wurde im November 2018 geschlossen.

    Mittels dieser Kooperation wollen die Beteiligten erreichen, dass betroffene Frauen, aber auch Männer, nach einer Vergewaltigung zeitnah die Möglichkeit haben, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit im Kreiskrankenhaus Bergstraße medizinisch untersuchen zu lassen. Für eine vorsorgliche Spurensicherung wird dabei, in Abstimmung mit der betroffenen Person und kostenfrei, die Gewaltambulanz Heidelberg durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte hinzugezogen. Die Untersuchung erfolgt zunächst unabhängig davon, ob die Betroffenen beabsichtigen eine Strafanzeige zu stellen. Ihnen soll jedoch die Möglichkeit offengehalten werden, innerhalb eines Jahres auf die in den Kliniken gesicherten und in der Rechtsmedizin Heidelberg anonym gelagerten Spuren und Befunde zurückzugreifen, um bei späterer Anzeige in einem Gerichtsprozess die Chance auf Verurteilung zu erhöhen.

    Es wurde ein Faltblatt zum Angebot „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ veröffentlicht. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises (Link).

    Ebenso gibt es ein Plakat und Aufkleber. Ziel ist es das Hilfsangebot in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, damit so viele Menschen wie möglich über die Unterstützungsmöglichkeiten informiert sind. Deshalb wurden im Kreis Bergstraße alle Praxen der Kinder- und Jugendmedizin, der Allgemeinmedizin und der Frauenheilkunde über das Hilfsangebot informiert. Hier haben Sie vielleicht schon Plakate oder Flyer in den Wartezimmern gesehen. Ebenso unterstützten Restaurant- und Gastronomiebetriebe diese Aktion und bringen Aufkleber in den Toiletten an. Informationen zum Angebot gingen auch an alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen, an Mütterzentren, Beratungsstellen und Kirchengemeinden.

    "Vergewaltigung gehört zu den tabubehafteten Themen in unserer Gesellschaft. Viele Frauen und Männer, die Opfer eines sexuellen Übergriffes wurden, vertrauen sich aufgrund von Scham und Schock oft niemandem an. Hilfe wird gar nicht oder zu spät in Anspruch genommen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit dem Angebot „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ den Betroffenen umfassende Hilfestellungen, von der medizinischen Untersuchung über die Beweissicherung, bis hin zur Beratung, geben können."

    Diana Stolz, Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin des Kreises Bergstraße

    "Es ist mir wichtig Frauen nach einem so belasteten Ereignis nicht alleine zu lassen. Frauen sollen wissen, dass sie bei uns unkompliziert und empathisch medizinische Hilfe bekommen. Zudem kann hier der erste Schritt zur Ahndung einer solchen Tat erfolgen. Sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern gehören entsprechend bestraft. Selbstverständlich darf jede Frau über eine Anzeige selbst entscheiden und die Vorstellung bei uns ist hiervon völlig unabhängig."

    Dr. med. Cordula Müller, Gynäkologie und Geburtshilfe des Kreiskrankenhauses Bergstraße

    "Eine rechtsmedizinische Untersuchung nach Gewalt ist von herausragender Bedeutung, da dadurch Klarheit über das Geschehene geschaffen und Beweise der Tat gesichert werden können. Dies dient zwei wichtigen Zielen, nämlich der Rechtssicherheit, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, aber – was ebenso wichtig ist – der Prävention, da Opfer von Gewalt als solche erkannt werden und dies Voraussetzung dafür ist, sie vor weiteren Übergriffen schützen zu können. Mit dem Angebot „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ steht Ihnen rund um die Uhr eine fachgerechte Versorgung nach modernsten (rechts-)medizinischen Standards zur Verfügung." 

    Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin,
    Universitätsklinikum Heidelberg

    "Nach einer solchen Sexualstraftat ist es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben und nicht alleine mit dieser Situation zu bleiben. Im Kreiskrankenhaus Bergstraße haben Betroffene die Möglichkeit, sich medizinisch untersuchen und eine Beweissicherung durchführen zu lassen. Damit bleibt eine wichtige Option offen, auch noch innerhalb eines Jahres gegen die Peiniger gerichtlich vorgehen zu können."

    Nicole Schmitt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Kreis Bergstraße

Sollten Sie Informationsmaterial benötigen oder haben Sie Fragen zum Projekt „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ können Sie gerne mit unserem Büro Kontakt aufnehmen.

Büro für Frauen und Gleichstellung
Kreis Bergstraße
Gräffstr. 5
64646 Heppenheim

Telefon +49 (0) 6252 15 5990
Fax +49 (0) 6252 15 5512

E-Mail: frauenbuero@kreis-bergstrasse.de