Der Kreistag
Der Kreistag ist das oberste politische Organ des Kreises Bergstraße und damit für die Entscheidung über die sogenannten "wichtigen Angelegenheiten" des Kreises verantwortlich.
Wichtige Angelegenheiten des Kreises
Als oberstes Organ des Landkreises trägt der Kreistag sowohl die juristische als auch die politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke des Landkreises gelenkt werden sollen. Er überwacht die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung des Kreisausschusses. Die Abgeordneten des Kreistages werden für jeweils fünf Jahre durch die wahlberechtigte Bevölkerung des Kreises nach den um Elemente der Mehrheitswahl (Personenwahl) und den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens ergänzten Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Kreistagsabgeordneten sind ehrenamtlich tätig. Dies gilt auch für die/den Vorsitzende/n des Kreistages, die/der aus der Mitte der Abgeordneten gewählt wird. Alle wesentlichen Kreisangelegenheiten werden im Kreistag beraten und entschieden. Zu den ausschließlichen Zuständigkeiten des Kreistages gehören unter anderem:
- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen,
- der Erlass der Haushaltssatzung sowie die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben,
- die Wahl der Beigeordneten für den Kreisausschuss.
Zur Unterstützung seiner Arbeit bildet der Kreistag Fachausschüsse, die für bestimmte Bereiche zuständig sind. Die Ausschussmitglieder werden vom Kreistag gewählt oder benannt. Die Sitzungen des Kreistages und seiner Fachausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.
Der Kreistag wurde am 14. März 2021 neu gewählt.
Kreistagsmitglieder
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