Bunte Spielfiguren vor einem Wahlkreuz

Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021

Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, den 26. September 2021, statt.

Für die Vorbereitung und Durchführung von Bundestagswahlen gelten (Stand: 05.05.2021): 

  • das Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 25. ÄndG vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395),
  •  die Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 10 Elfte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328),
  •  das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I Seite 962).

Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf den Internetseiten www.bundeswahlleiter.de und www.wahlen.hessen.de (externe Links) eingesehen werden.

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss beschließt in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis des Wahlkreises fest.

Die Feststellung des Wahlkreisergebnisses erfolgt am 01.10.2021 um 09:00 Uhr im Raum Bergstraße (Graben 15).

Wahlsystem

Die Wahl der Bundestagsabgeordneten erfolgt nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, bei der 299 Abgeordnete auf Grund von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt werden, während dieselbe Zahl von Abgeordneten über die von den Parteien aufgestellten Landeslisten einrückt. Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl des/ der Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste. Wählende sind jedoch nicht verpflichtet, beide Stimmen abzugeben. Gibt er/sie nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme ab, so gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Der/ die Wählende kann auch seine/ ihre Erststimme für die Bewerberin/ den Bewerber der einen Partei abgeben und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen. Im Wahlkreis ist diejenige Bewerberin/ derjenige Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Verteilung der Mandate für den Bundestag werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der insgesamt abgegebenen Stimmen (Zweitstimmen) erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Die Verteilung der Sitze erfolgt durch das Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer.

Das Land Hessen ist in 22 Wahlkreise eingeteilt. Der Kreis Bergstraße hat die bundesweite Nummer 188.

 Amtliche Bekanntmachungen

Verantwortliche

Wahlleiterin

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Stellvertretender Wahlleiter

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Wahlsachbearbeiter

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stellv. Wahlsachbearbeiterin

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