Europawahl 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.
Die Wahl erfolgt dabei nach den nationalen Wahlgesetzen und nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlsystem. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei der Europawahl im Jahr 2024 ist erstmals auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz des Grundgesetzes.
Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können jedoch an der Wahl teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsland.
Die Bekanntmachung über das Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erfolgte am 06.11.2023 auf der Kreishomepage.
Im Ausland lebende Deutsche müssen vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie an der Europawahl Ihre Stimme abgeben möchten.
Informationen zum Wahlrecht, aber auch weitere Erläuterungen rund um das Thema Wahlen, können Sie auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und der Bundeswahlleiterin nachlesen.
Das Wahlergebnis können Sie am Wahlabend auf der Seite des Hessischen Statistischen Landesamtes einsehen.