Verwaltungsinterne Gleichstellung
Grundlage für die interne Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen ist seit mehr als 25 Jahre das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG), welches zum Ziel hat, im öffentlichen Dienst die Chancengleichheit von Frauen und Männer zu verwirklichen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und bestehende Unterrepräsentanzen von Frauen zu beseitigen. Um diese Ziele zu erreichen, stellt die Dienststelle im Einvernehmen mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für jeweils sechs Jahre Frauenförder- und Gleichstellungpläne auf, welche Maßnahmen und verbindliche Zielvorgaben enthalten.
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll als Leitprinzip allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben, zugrunde liegen.
Geschlechtergerechte Verwaltungssprache
Nach der Novellierung des HGlG zum 1.1.2016 ist gemäß § 1 Abs. 2 die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, ebenso im dienstlichen Schriftverkehr verankert. Denn Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern setzt zwangsläufig auch eine Gleichberechtigung im Gebrauch unserer Sprache voraus. In allen Dienststellen sollte daher eine moderne Verwaltungssprache, welche beide Geschlechter gleichermaßen benennt und auch anspricht, verwendet werden. Diese Maßnahme wird kontinuierlich umgesetzt und von den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten begleitet.
Das Büro für Frauen und Gleichstellung hat bereits 2016 die Aktion „Fair in der Sprache“ gestartet und Flyer, Aufsteller und Plakate an alle Bedienstete verteilt.
Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen
Die Kreisverwaltung Bergstraße wurde nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren am 22.06.2023 vom Land Hessen mit dem Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen ausgezeichnet.
Um attraktiver Arbeitgeber zu sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen, sind Dienststellen schon heute gefordert, Lösungen für eine familienfreundliche Personalpolitik von morgen zu entwickeln und umzusetzen.Was ist das Gütesiegel?
Mit dem Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber hat das Land Hessen ein Personalmanagementinstrument, gezielt auf die Bedürfnisse des öffentlichen Diensts geschaffen, um eine familienfreundliche Personal- und Organisationspolitik in allen Dienststellen zu verwirklichen.Was sind die Themen?
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur eine Frage der Kinderbetreuung. Neben veränderten Rollenbilder und neuen Familienstrukturen ist auch der demografische Wandel eine große Herausforderung sowohl für die Beschäftigten als auch für die Dienststellen. Und auch ohne Vereinbarkeitsverpflichtungen können Themen des Gütesiegels die Work-Life-Balance erhöhen.Themenbereiche sind: Führung und Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Arbeitsort, Information und Kommunikation und Angebot für Beschäftigte.
Was ist das Ziel?
- Attraktiver Arbeitgeber sein
- Gewinnung von Mitarbeitenden in Zeiten des demografischen Wandels
- höhere Zufriedenheit der Beschäftigten durch angepasste Rahmenbedingungen
- geringere Fluktuation, Binden der Mitarbeitenden
- verbesserte Innovationsfähigkeit
- schnellere Rückkehr aus der Elternzeit/Beurlaubung
- weniger Fehlzeiten
- ausgewogene Balance zwischen Familie und Beruf
Der Kreis Bergstraße verfügt bereits über eine Vielzahl familienfreundlicher Angebote, dennoch sollen mit der Verleihung des Gütesiegels und der Umsetzung der Zielvereinbarungen neue Impulse gesetzt werden, um das wichtige Thema „Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege“ in der Kreisverwaltung noch weiter voranzubringen.
Frauenförder- und Gleichstellungspläne
Die sechsten Frauenförder- und Gleichstellungspläne für die Kreisverwaltung Bergstraße und den Eigenbetrieben Neue Wege und Schule und Gebäudewirtschaft sind auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) vom 01.01.2016 erstellt worden.
Zielsetzung ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereiches der Frauenförder- und Gleichstellungspläne.
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll als Leitprinzip allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben, zugrunde liegen.
Die vorliegenden Frauenförder- und Gleichstellungspläne bilden einen wichtigen Baustein, um allen Beschäftigten optimale Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten sowie die Kreisverwaltung als Ganzes noch stärker familienfreundlich/-bewusst auszurichten.
Attraktive Arbeitsbedingungen sind unerlässlich, um Personal zu halten und auch zukünftig Fach- und Führungspersonal zu gewinnen. Daher ist es wichtig, bestehende Maßnahmen zu überprüfen, anzupassen und stetig weiterzuentwickeln.