E
Eigenmittel
Eigenmittel sind die vom Antragsteller selbst aufzubringenden Mittel zur Finanzierung eines Förderprojekts. Dabei kann es sich um eigene Geldmittel oder -sofern im Förderprogramm zugelassen - um eingebrachtes Stammpersonal und Sachleistungen (indirekte Ausgaben) handeln.
Einnahmen
Einnahmen sind die Summe aus den beantragten Fördermitteln, Eigenmitteln, Drittmitteln und sonstigen Mitteln.
Erhebliches Interesse
An der Erfüllung des Zuwendungszwecks muss der Zuwendungsgeber (Bund, Land etc.) ein erhebliches Interesse haben. Dass eine Förderung eines bestimmten Zweckes wünschenswert ist, reicht allein für eine Zuwendung noch nicht aus. Es müssen noch besondere Tatsachen hinzukommen, die vorher förderpolitisch festgelegt werden.
Erfolgskontrolle
Bei der Erfolgskontrolle geht es darum zu prüfen, ob die mit der Förderung bzw. dem Förderprogramm beabsichtigten Ziele der Förderung erreicht wurden. Diese findet oftmals im Rahmen einer Evaluierung des jeweiligen Förderprogramms statt. Bei der Erfolgskontrolle wird nicht die Erreichung des Zuwendungszwecks geprüft - dies geschieht im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises.
Ermessen
Die Bewilligung von Zuwendungen steht im verwaltungsmäßigen Ermessen der jeweiligen Bewilligungsstelle. Die Ausübung des Ermessens muss durch die Verwaltung allerdings pflichtgemäß und fehlerfrei sein, hierauf haben alle Antragsteller aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes einen Anspruch.