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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
Unternehmen sind per EU-Definition KMU, wenn sie nicht mehr als 249 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Für KMU gibt es viele speziell ausgerichtete Fördermöglichkeiten oder teilweise bessere Förderkonditionen.
Kostenbasis
Im Gegensatz zur Zuwendung auf Ausgabenbasis finden bei der Zuwendung auf Kostenbasis auch kalkulatorische Kosten wie kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen bei den zuwendungsfähigen Kosten Berücksichtigung, Voraussetzung für eine Zuwendung auf Kostenbasis ist, dass es sich beim Zuwendungsempfänger um ein gewerbliches Unternehmen handelt.
Kostenplan
siehe Finanzierungsplan
Kumulierung
Unter Kumulierung (oder Doppelförderung) versteht man die gleichzeitige Inanspruchnahme von mehr als einem Förderangebot für dieselben förderfähigen Ausgaben. Oftmals wird eine Kumulierung ausgeschlossen, insbesondere bei gleicher Mittelherkunft der Fördergelder (z.B. Landmittel und Landesmittel). Sollten die jeweiligen Förderbedingungen die Kumulierung erlauben, so sind trotzdem in der Regel gewisse Höchstgrenzen der kumulierten Förderung zu beachten.
Kursorische Prüfung
Von einer kursorischen Prüfung spricht man, wenn bei einem ordnungsgemäß vorgelegten Verwendungsnachweis zunächst einer Mindestprüfung auf die Schlüssigkeit der Angaben durch die Bewilligungsstelle erfolgt. Dabei werden alle Angaben im Verwendungsnachweis als richtig angesehen, d.h. es werden beispielsweise keine Belege geprüft. In einem zweiten Schritt kann bei dem eingereichten Verwendungsnachweis auch noch eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden.