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Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
Ein Unternehmen ist beihilferechtlich dann in Schwierigkeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (etwa bei einem laufenden oder anstehenden Insolvenzverfahren, bei hohen Verlusten von über der Hälfte des Stammkapitals bzw. der Eigenmittel, wenn eine Rettungs- bzw. Umstrukturierungsbeihilfe gezahlt wurde und noch offen ist oder, wenn ein hoher Verschuldungsgrad bei gleichzeitig niedrigem Zinsdeckungsverhältnis vorliegt). Staatliche Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen.