Ein Blaues Blatt Papier füllt das koplette Bild aus und ist in der Mitte nach rechts und nach links in einem gleichmäßigen Riss zu einer Spalte aufgerissen. In dieser Spalte steht "Jetzt Förderung beantragen"

Förderprogramme

Förderprogramm 2024: PV-Stromspeicher

Der Kreis Bergstraße stärkt auch in diesem Jahr wieder den Ausbau erneuerbarer Energien mit seiner neuen Richtlinie zur Förderung von PV-Stromspeicherung im Kreisgebiet. Mit insgesamt 200.000 Euro sieht die neue Richtlinie vor die Speicherkapazität weiter auszubauen und die Menge von bisher selbsterzeugtem aber überschüssigen Strom zu erhöhen und selbst nutzbar zu machen anstatt ihn ins Netz zu speisen. Das Hauptziel des Programms ist hierbei Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Gleichzeitig soll zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.

Folgende Szenarien für Stromspeicher werden im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:

•         Neuanschaffung mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh

•         Erweiterung der bereits vorhandenen Kapazität um mindestens 3 kWh

Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden je 180 Euro pro kWh und ist bis 3.000 Euro pro Antrag gedeckelt, wobei maximal nur bis zu 50% der Kosten für die Maßnahme seitens des Kreises übernommen werden. Voraussetzung ist eine bereits vorhandenen bzw. im Zuge der Speicherförderung neuerrichtete PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 2 kWp.  Speicher für Balkonkraftwerke werden seitens des Kreises nicht bezuschusst.

Hinweis: Aufgrund der Urlaubszeit bitten wir Sie Fragen zum Förderprogramm, welche über die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen hinausgehen, ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de zu stellen. Zudem ist erfahrungsgemäß zu Beginn eines Förderprogramms immer mit einer längeren Bearbeitungszeit von Anträgen zu rechnen. Der Eingang von Anträgen und Verwendungsnachweisen wird generell nicht bestätigt, sofern eine Bearbeitung innerhalb von drei Wochen als realistisch eingestuft wird. Bei längerer Bearbeitungszeit werden Sie per E-Mail informiert. Die Bearbeitung von Anträgen auf Förderungen wird zudem der von Verwendungsnachweisen priorisiert. Dadurch können Maßnahmen schneller begonnen werden.


Vergangene Förderprogramme und Wettbewerbe

mit Kreide gezeichnetes Fragezeichen wird zu einer leuchtenden Glühbirne

Innovationswettbewerb 2023: PV-Plus-Pioneers

5.000 € für die Erstplatzierten in den Kategorien private Haushalte, Wirtschaft & Wohnungsgesellschaften sowie Vereine & Kommunen

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Solarstrom speichern

Förderprogramm 2023: Energiespeicher für PV-Anlagen

Die Anschaffung von Energiespeichern ab 3 kWh und Heizstäben ab 3 kW zur Nutzung des eigenen PV-Stroms wurde mit 500 € unterstützt

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Ein Photovoltaik-Modul ist an einem weißen Hausbalkon angebracht.

Förderprogramm 2022: Balkon-Photovoltaikanlagen

Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung von 200 - 600 Watt wurde 2022 mit 150 € bezuschusst.

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Kontakt

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