Ein Baum wächst aus einem kleinen Erdhaufen auf einer blauen Computerplatine.

2023: Energiespeicher

Förderprogramm 2023: Energiespeicher

Solarstrom speichern

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über das letztjährige Förderprogramm des Kreises Bergstraße zu Stromspeicher für PV-Anlagen sowie PV-Heizstab-Kombinationen für Warmwasserspeicher.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen zu diesem Förderprogramm endete am 31.12.2023 um 23:59 Uhr. Alle Anträge, welche uns nach diesem Stichtag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Anlage 1 und 2 wurden deshalb aus der ursprünglichen Richtlinie entfernt. Somit können die ursprünglichen Informationen zum Nachlesen weiterhin öffentlich zugänglich bleiben.

Der Kreisausschuss hat am 10.07.2023 beschlossen mit einer Förderung Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße bei der Anschaffung von Energiespeichern ab 3 kWh und Heizstäben ab 3 kW zur Nutzung des eigenen PV-Stroms zu unterstützen. Förderanträge mussten hierfür vollständig inklusive aller notwendigen Anlagen und Unterlagen bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. Für das Windhundprinzip zählte das Datum der vollständigen Einreichung. Weitere Informationen inkl. Antworten zu den meist gestellten Fragen finden Sie in den nachfolgenden Dateien.

Wir möchten auch in den folgenden Jahren unsere Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Förderprogramm unterstützen. Hierfür wird das Klimaschutzteam Vorschläge erarbeiten, anhand deren der Kreis eine Auswahl fällt. Da für ein Förderprogramm aber auch die Finanzierung gesichert sein muss, kann ein solches frühestens ab Genehmigung des entsprechenden Jahreshauhalts entwickelt werden. Wir bitten Sie daher von Anfragen bezüglich neuer Förderprogramme abzusehen . Wir gehen davon aus, dass wir zu einem zukünftigen Programm - wie in den letzten Jahren auch - erst ab Mitte Juli im entsprechenden Jahr verlässliche Aussagen machen können. Vielen Dank.

HINWEIS: Aufgrund vermehrten Aufkommens von Verwendungsnachweisen ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen auszugehen. Der Eingang von Verwendungsnachweisen wird nicht bestätigt. Wir bitten Sie daher von Zwischenfragen wie z.B. zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir melden uns bei Ihnen, sollten wir Rückfragen zu Ihrem Verwendungsnachweis haben. Die Auszahlung zugesagter Förderungen bei bewilligten und nachgewiesenen Fördermaßnahmen erfolgt nach finaler Prüfung ohne Benachrichtigung. 

Wie ist eine Auszahlung zugesagter Fördermittel zu beantragen? Sobald Sie die in Ihrem Zuwendungsbescheid aufgeführte(n) zu fördernde(n) Maßnahme(n) abgeschlossen haben, füllen Sie bitte die Anlage 3 der Richtlinie komplett aus. Sie ist von allen Antragsstellenden, welche in Ihrem bereits eingereichten Antrag zum Förderprogramm (Anlage 2) aufgeführt wurden, zu unterschreiben. Bitte legen Sie alle benötigten Nachweise (Foto vor/nach der Baumaßnahme, Rechnungen mit konkreter Kostenausweisung für Stromspeicher (inkl. Kapazität) und/oder Heizstab (inkl. Leistung), Zahlungsnachweise, Fachunternehmererklärung, Registrierungsbestätigung im Markstammdatenregister für PV-Anlage und ggf. Speicher) bei. Diese Aufzählung ist als Kontrolle für Sie nochmal auf der ersten Seite von Anlage 3 vermerkt. Nur vollständig eingereichte Verwendungsnachweise können zu einer zeitnahen Auszahlung der bewilligten Förderbeträge führen.  Sollte Ihnen nach Einreichung auffallen, dass Sie etwas vergessen haben sollten, dürfen Sie uns Fehlendes gerne proaktiv zukommen lassen. Dadurch vermeiden wir Nachfragen, welche den Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert. Durch Ihre Mithilfe können wir die Bearbeitungen der Verwendungsnachweise effizienter abschließen und eine Auszahlung kann deutlich schneller erfolgen.

Was gilt es bei einer Fachunternehmererklärung zu beachten? Eine Fachunternehmererklärung muss mindestens die Eintragungsnummer des ausführenden Unternehmens im Installateurverzeichnis unter Nennung des jeweiligen Verteilnetzbetreibers beinhalten. Darüber hinaus muss bestätigt werden, dass die Errichtung fachgerecht und nach den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln, Netzanschlussrichtlinien und sonstige relevanten Normen erfolgte. Angaben zum ausführenden Unternehmen und Ausführungsort sowie Angaben zum Auftraggeber, Datum und Unterschrift des ausführenden Unternehmens sind obligatorisch. Den benötigten Vordruck (Anlage 4) finden Sie nachfolgend als pdf-Download sowohl in der aktualisierten Richtlinie als auch als Einzeldatei.

Wo finde ich die Registrierungsbetätigung im Marktstammdatenregister? Über diesen Link finden Sie eine Anleitung, wie Sie die geforderte(n) Registrierungsbestätigung(en) im Marktstammdatenregister für Ihre PV-Anlage und ggf. Ihren Stromspeicher herunterladen können. 

Besichtigung von drei umgesetzten Maßnahmen

Landrat Engelhardt resümiert: „Die Besuche zeigen, dass es für die verschiedensten Gegebenheiten sinnvolle Investitionen in erneuerbare Energien gibt. Mit der entsprechenden Vorbereitung und individuellen Beratung können bereits Einzelmaßnahmen zu einem treibhausgasärmeren Energieverbrauch führen.“ 

Eine erste kostenfreie Anlaufstelle für die Investition in eine PV-Anlage bietet hierbei die BürgerSolarBeratung, für welche der Kreis Bergstraße sowohl 2022 als auch 2023 die Ausbildung neuer ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ebenfalls mit Fördermitteln bezuschusste. Weitere Informationen zur BürgerSolarBeratung finden unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/energiewende/#BSB

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