Förderprogramm 2023: Energiespeicher
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über das letztjährige Förderprogramm des Kreises Bergstraße zu Stromspeicher für PV-Anlagen sowie PV-Heizstab-Kombinationen für Warmwasserspeicher.
Die Frist zur Einreichung von Anträgen zu diesem Förderprogramm endete am 31.12.2023 um 23:59 Uhr. Alle Anträge, welche uns nach diesem Stichtag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Anlage 1 und 2 wurden deshalb aus der ursprünglichen Richtlinie entfernt. Somit können die ursprünglichen Informationen zum Nachlesen weiterhin öffentlich zugänglich bleiben.
Der Kreisausschuss hat am 10.07.2023 beschlossen mit einer Förderung Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße bei der Anschaffung von Energiespeichern ab 3 kWh und Heizstäben ab 3 kW zur Nutzung des eigenen PV-Stroms zu unterstützen. Förderanträge mussten hierfür vollständig inklusive aller notwendigen Anlagen und Unterlagen bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. Für das Windhundprinzip zählte das Datum der vollständigen Einreichung. Weitere Informationen inkl. Antworten zu den meist gestellten Fragen finden Sie in den nachfolgenden Dateien.
Wir möchten auch in den folgenden Jahren unsere Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Förderprogramm unterstützen. Hierfür wird das Klimaschutzteam Vorschläge erarbeiten, anhand deren der Kreis eine Auswahl fällt. Da für ein Förderprogramm aber auch die Finanzierung gesichert sein muss, kann ein solches frühestens ab Genehmigung des entsprechenden Jahreshauhalts entwickelt werden. Wir bitten Sie daher von Anfragen bezüglich neuer Förderprogramme abzusehen . Wir gehen davon aus, dass wir zu einem zukünftigen Programm - wie in den letzten Jahren auch - erst ab Mitte Juli im entsprechenden Jahr verlässliche Aussagen machen können. Vielen Dank.
HINWEIS: Aufgrund vermehrten Aufkommens von Verwendungsnachweisen ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen auszugehen. Der Eingang von Verwendungsnachweisen wird nicht bestätigt. Wir bitten Sie daher von Zwischenfragen wie z.B. zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir melden uns bei Ihnen, sollten wir Rückfragen zu Ihrem Verwendungsnachweis haben. Die Auszahlung zugesagter Förderungen bei bewilligten und nachgewiesenen Fördermaßnahmen erfolgt nach finaler Prüfung ohne Benachrichtigung.
Wie ist eine Auszahlung zugesagter Fördermittel zu beantragen? Sobald Sie die in Ihrem Zuwendungsbescheid aufgeführte(n) zu fördernde(n) Maßnahme(n) abgeschlossen haben, füllen Sie bitte die Anlage 3 der Richtlinie komplett aus. Sie ist von allen Antragsstellenden, welche in Ihrem bereits eingereichten Antrag zum Förderprogramm (Anlage 2) aufgeführt wurden, zu unterschreiben. Bitte legen Sie alle benötigten Nachweise (Foto vor/nach der Baumaßnahme, Rechnungen mit konkreter Kostenausweisung für Stromspeicher (inkl. Kapazität) und/oder Heizstab (inkl. Leistung), Zahlungsnachweise, Fachunternehmererklärung, Registrierungsbestätigung im Markstammdatenregister für PV-Anlage und ggf. Speicher) bei. Diese Aufzählung ist als Kontrolle für Sie nochmal auf der ersten Seite von Anlage 3 vermerkt. Nur vollständig eingereichte Verwendungsnachweise können zu einer zeitnahen Auszahlung der bewilligten Förderbeträge führen. Sollte Ihnen nach Einreichung auffallen, dass Sie etwas vergessen haben sollten, dürfen Sie uns Fehlendes gerne proaktiv zukommen lassen. Dadurch vermeiden wir Nachfragen, welche den Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert. Durch Ihre Mithilfe können wir die Bearbeitungen der Verwendungsnachweise effizienter abschließen und eine Auszahlung kann deutlich schneller erfolgen.
Was gilt es bei einer Fachunternehmererklärung zu beachten? Eine Fachunternehmererklärung muss mindestens die Eintragungsnummer des ausführenden Unternehmens im Installateurverzeichnis unter Nennung des jeweiligen Verteilnetzbetreibers beinhalten. Darüber hinaus muss bestätigt werden, dass die Errichtung fachgerecht und nach den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln, Netzanschlussrichtlinien und sonstige relevanten Normen erfolgte. Angaben zum ausführenden Unternehmen und Ausführungsort sowie Angaben zum Auftraggeber, Datum und Unterschrift des ausführenden Unternehmens sind obligatorisch. Den benötigten Vordruck (Anlage 4) finden Sie nachfolgend als pdf-Download sowohl in der aktualisierten Richtlinie als auch als Einzeldatei.
Wo finde ich die Registrierungsbetätigung im Marktstammdatenregister? Über diesen Link finden Sie eine Anleitung, wie Sie die geforderte(n) Registrierungsbestätigung(en) im Marktstammdatenregister für Ihre PV-Anlage und ggf. Ihren Stromspeicher herunterladen können.
Besichtigung von drei umgesetzten Maßnahmen
Landrat Engelhardt resümiert: „Die Besuche zeigen, dass es für die verschiedensten Gegebenheiten sinnvolle Investitionen in erneuerbare Energien gibt. Mit der entsprechenden Vorbereitung und individuellen Beratung können bereits Einzelmaßnahmen zu einem treibhausgasärmeren Energieverbrauch führen.“
Eine erste kostenfreie Anlaufstelle für die Investition in eine PV-Anlage bietet hierbei die BürgerSolarBeratung, für welche der Kreis Bergstraße sowohl 2022 als auch 2023 die Ausbildung neuer ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ebenfalls mit Fördermitteln bezuschusste. Weitere Informationen zur BürgerSolarBeratung finden unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/energiewende/#BSB
Neu erstelltes Fertighaus
Als erstes wurde Familie Balß-Arndt aus Rimbach-Mitlechtern besucht. Aus dem Gespräch mit ihnen ergab sich, dass die Familie zum Zeitpunkt des Förderprogramms ein Fertighaus baute. Bei dessen Konzeptionierung legten sie bereits zu Anfang großen Wert auf Energieeffizienz. So sollte das Fertighaus von Beginn an mit PV-Anlage, Wärmepumpe und LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Spätestens seit dem Förderprogramm des Kreises war auch ein Heizstab und Stromspeicher keine Vision mehr. Der Heizstab erwärmt mit überschüssigem Strom Wasser und speichert somit langfristig Energie in Form von Wärme. Dadurch wird auch die Wärmepumpe vor Verschleiß geschützt: Zum einen kann sie im Sommer größtenteils ruhen, zum anderen benötigt sie weniger Strom in kälteren Monaten. Bereits Ende April gab es somit vier Tage, an denen Familie Balß energieautark wohnte und dabei noch das Elektroauto aufladen konnte. Im Mai musste lediglich an einem Tag Strom aus dem Netz bezogen werden.
Freistehendes Bestandsgebäude
Nun befindet sich allerdings nicht jede Bürgerin und jeder Bürger in der Situation, einen Neubau zu beziehen und ein Haus von Grund auf energietechnisch zu konzipieren. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger des Kreises wohnt in Bestandsgebäuden. Doch auch hier können über kleinere Maßnahmen erneuerbare Energien sinnvoll genutzt werden. Das zeigten die beiden nächsten Besuche: Der zweite Stopp erfolgte in Glattbach bei Lindenfels. Familie Konze berichtete, dass sie bereits vor dem Förderprogramm das freistehende Haus mit einer Solaranlage und einem Stromspeicher ausgestattet hatten. Ihnen war es hierbei wichtig, über den Tag verteilt gleichmäßig erneuerbare Energie zu erzeugen, weshalb die PV-Anlage auf drei Himmelsrichtungen ausgerichtet wurde. Da die Rückvergütung einzuspeisenden Überschuss-Stroms für sie weniger attraktiv war, wurde das Haus mit Hilfe des Förderprogramm um einen Heizstab erweitert, um den Bedarf an fossilen Energieträgern beim Heizen zu reduzieren. Während der Heizstab aufgrund von Lieferschwierigkeiten auf sich warten ließ, lobte Frau Konze die schnelle Bewilligung des Förderantrags sowie die zeitnahe Auszahlung des Zuschusses.
Reihenhaus im Bestand
Den letzten Stopp legten Landrat Christian Engelhardt und Alexander Uhl in Viernheim bei Familie Obmann ein. Auf dem Dach des Reihenmittelhauses wurde bereits vor einem Jahr eine PV-Anlage installiert. Rechtzeitig zu Beginn der sonnenreicheren Jahreshälfte kann nun auch der überschüssige Strom dank des neuen 10 kWh-PV-Stromspeicher größtenteils selbst genutzt werden. Zwar verwendet Familie Obmann primär noch Öl zum Heizen in der kalten Jahreszeit, erwärmt das Warmwasser aber zusätzlich mit einer Warmwasser-Wärmepumpe. Zusätzlich reduziert eine Split-Anlage den Bedarf an Heizöl im Wohnzimmer mit dem positiven Nebeneffekt, im Sommer auch Kühlen zu können. Langfristig möchte Familie Obmann mit einer Wallbox sowie Wärmepumpe das komplette Potenzial erneuerbaren Stroms nutzen.