Ein Baum wächst aus einem kleinen Erdhaufen auf einer blauen Computerplatine.

2024: PV-Stromspeicher

Förderprogramm 2024: PV-Stromspeicher

Folgende Szenarien für Stromspeicher werden im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:

•         Neuanschaffung mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh

•         Erweiterung der bereits vorhandenen Kapazität um mindestens 3 kWh

Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden je 180 Euro pro kWh und ist bis 3.000 Euro pro Antrag gedeckelt, wobei maximal nur bis zu 50% der Kosten für die Maßnahme seitens des Kreises übernommen werden. Voraussetzung ist eine bereits vorhandenen bzw. im Zuge der Speicherförderung neuerrichtete PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 2 kWp.  Speicher für Balkonkraftwerke werden seitens des Kreises nicht bezuschusst.

Anträge müssen spätestens bis einschließlich 31.12.2024 unter klimaschutz@kreis-bergstrasse.de eingegangen sein. Sollte der Fördertopf von 200.000 € vorher bereits erschöpft sein, können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden. Bei einem vorzeitigen Antragsannahmestopp wird dieser rechtzeitig auf dieser Homepage bekanntgegeben. Es gilt zudem das Windhund-Prinzip, welches besagt, dass sich die Reihenfolge nach dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen ergibt. Für unvollständige Anträge wird kein Förderbetrag geblockt. Eine vorzeitige Beauftragung bzw. Bestellung oder vorzeitiger Kauf des zu fördernden Speichers bzw. der Speichererweiterung vor Erhalt des Zuwendungsbescheid ist förderschädlich und wird seitens des Kreises nicht bezuschusst. Die dem Antragsformular beizufügenden Angebotskopie muss die Kosten für den Speicher und Angaben zur Kapazität aufweisen. Komplettangebote aus PV-Anlage und Speicher, die lediglich einen Paketpreis ausweisen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Formulare zum Förderprogramm. Das Antragsformular selbst ist als Anlage 2 der Richtlinie, mit welcher Sie sich zwingend vor Antragstellung vertraut machen sollten, beigefügt. Weitere Informationen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen sind zudem sowohl in der Anlage 5 der Richtlinie beigefügt als auch im Einzeldokument zum Downloaden bereitgestellt.

Der Fördertopf ist am 30.07.2024 am Vormittag ausgeschöpft worden. Es zählen nur die vollständig eingereichten Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt den beschriebenen Anforderungen (alle geforderten Unterlagen, Preis- und Kapazitätsausweisung Speicher, ggf. Registrierungsbestätigung(en) und Vollmacht, etc.) entsprachen. Das Datum der vollständigen Einreichung war hierbei entscheidend für das Windhund-Prinzip. Es werden keine weiteren Anträge mehr angenommen. Damit auch weiterhin die relevanten Informationen der Richtlinie online verfügbar bleiben können, wurden die Antragsformulare aus dieser entnommen.

Hinweis: Aufgrund der Urlaubszeit bitten wir Sie Fragen zum Förderprogramm, welche über die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen hinausgehen, ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de zu stellen. Zudem ist erfahrungsgemäß zu Beginn eines Förderprogramms immer mit einer längeren Bearbeitungszeit von Anträgen zu rechnen. Der Eingang von Anträgen und Verwendungsnachweisen wird generell nicht bestätigt, sofern eine Bearbeitung innerhalb von drei Wochen als realistisch eingestuft wird. Bei längerer Bearbeitungszeit werden Sie per E-Mail informiert. Die Bearbeitung von Anträgen auf Förderungen wird zudem der von Verwendungsnachweisen priorisiert. Dadurch können Maßnahmen schneller begonnen werden.


Kontakt

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Klimaschutz im Kreis Bergstraße sind:

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