Allgemeines Ausländerrecht
Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten (außer Asyl), Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Erteilung und Verlängerung von Reisedokumenten und Internationalen Reiseausweisen, Aufenthaltserlaubnisse für Gastarbeitnehmer, Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen aus der EU/EWR, Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen aus der EU/EWR, Überträge von Aufenthaltstiteln in den neuen Nationalpass.
Folgende Aufenthaltstitel werden als elektronisches Ausweisdokument (eAT) ausgestellt:
1. Aufenthaltserlaubnis
2. Niederlassungserlaubnis
3. Daueraufenthalt-EU
4. Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
5. Aufenthaltskarte (Familienangehörige EU)
6. Daueraufenthaltskarte (Familienangehörige EU)
Der eAT ist eine Multifunktionskarte in Kreditkartenformat und enthält einen kontaktlosen lesbaren Chip, der neben personenbezogenen Daten auch biometrische Daten wie Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Nebenbestimmungen speichert. Darüber hinaus kann der eAT mit einer Online-Ausweisfunktion sowie mit einer Unterschriftsfunktion mit qualifizierter elektronischer Signatur genutzt werden.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Ausstellung des eAT wird 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen ebenfalls persönlich vorsprechen, damit Fingerabdrücke aufgenommen werden können. Ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Die Nutzbarkeit des eAT ist auf maximal 10 Jahre beschränkt.
Bei der Neuausstellung eines Nationalpasses ist für den Übertrag des alten Aufenthaltstitels eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich. Auch dieser Aufenthaltstitel muss als eAT bei der Bundesdruckerei Berlin beantragt werden.
Der eAT kann, nach vorheriger Terminabsprache, bei der Ausgabestelle (Zi. 0055/0082) des Ausländer- und Migrationsamtes abgeholt werden. (Frühestens 4 Wochen nach Erhalt des PIN - Briefes)