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Einbürgerung

Einbürgerung

 Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 8 ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

  • Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?

    • mich seit 5 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhalten, oder bei einer Ehe mit einem Deutschen genügt ein dreijähriger Aufenthalt bei einer seit mindestens zweijährigen bestehenden Ehe
    • eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis ( ausgenommen die §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23 a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5) besitzen
    • mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen
    • den Lebensunterhalt sicher stellen können, ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen
    • wurde nicht wegen einer Straftat verurteilt 
    • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen können (siehe Merkblatt „Sprachkenntnisse“)
    • staatsbürgerliches Grundwissen und Kenntnisse über die Grundsätze und Werte unserer Verfassung (siehe Merkblatt „Staatsbürgerliches Grundwissen“) haben
    • bereit sein, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (Ausnahmen sind möglich!)

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) und die unteren Verwaltungsbehörden (Landkreis Bergstraße, Städte und Gemeinden) beraten.

  • Wer ist zuständig für mich?

    Wohnen Sie in einer Stadt oder Gemeinde im Kreis Bergstraße mit mehr als 7500 Einwohnern, ist das jeweilige Standesamt für Sie zuständig. Derzeit gehören dazu:
    Bensheim, Biblis, Birkenau, Bürstadt, Fürth, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Mörlenbach, Rimbach, Viernheim und Wald-Michelbach. 

    Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße unter 7500 Einwohnern ist das Ausländer – und Migrationsamt des Kreises Bergstraße zuständig. Derzeit gehören dazu:
    Abtsteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach und Zwingenberg.

    Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

  • Ich erfülle die Voraussetzungen und möchte mich einbürgern lassen, was muss ich tun?

    Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, können Sie sich die Einbürgerungsunterlagen hier ausdrucken oder bei der zuständigen Behörde (Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße oder Standesamt) persönlich oder per E-Mail anfordern.
    Wichtig: Der Einbürgerungsantrag und die Anhänge werden bei der Abgabe des Einbürgerungsantrags bei der zuständigen Behörde (Ausländer- und Migrationsamt oder Standesamt) unterschrieben.

  • Was kostet die Einbürgerung?

    Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt derzeit 255,00€. Für minderjährige Kinder die mit eingebürgert werden sollen, ist eine Gebühr von 51,00€ pro Kind zu bezahlen.

  •  Wie wird weiter verfahren?

    Die Einbürgerungsunterlagen sind im Original und persönlich abzugeben. Ihre Daten werden anschließend erfasst, eingescannt und an die Einbürgerungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Von dort erhalten Sie die Eingangsbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung. Werden weitere Unterlagen für Ihre Einbürgerung benötigt, erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt eine schriftliche Aufforderung. Die noch benötigten Dokumente können Sie auch bei der zuständigen Behörde abgeben.
    Ist das Verfahren positiv abgeschlossen, wird die Einbürgerungsurkunde an die zuständige Behörde übersandt. Darüber erhalten Sie eine Information und einen Termin zur Aushändigung.

  • Gibt es weitere Fragen?

    Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an folgende E-Mail Adresse:  aufenthaltsrecht@reis-bergstrasse.de

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