Umsetzung der Integrationskursverordnung, individuelle Sprachberatung, Ausstellung der Berechtigungs- und Verpflichtungsbescheinigungen, Koordination und Organisation der Integrationskurse, Vernetzung mit Kursträgern und Migrationsdiensten, Überwachung der Kursteilnahme der verpflichteten Migranten, Sprachtests (nur im Rahmen ausländerrechtlicher Angelegenheiten), Planung und Durchführung von vorbereitenden, begleitenden und anschließenden Maßnahmen und Projekten.
Außerdem:
- Beratung über die Möglichkeiten der Sprachförderung
- Beratung über die laufenden und geplanten Integrationskurse sowie über begleitende und anschließende Maßnahmen und Projekte
- Beratung über die Teilnahmevoraussetzungen an einem Integrationskurs