Ukrainische Flagge

Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer

Infos für Ukraine-Geflüchtete (FAQs)

Herzlich Willkommen / Ласкаво просимо 

  • Derzeitige aufenthaltsrechtliche Situation

    In der derzeitigen Verordnung des Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (tritt mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft):

    Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum Außerkrafttreten  dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet  erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.  

    Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in  der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die  bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen  Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels  befreit. Dies gilt auch für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die  Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und Personen, die in der Ukraine internationalen oder  gleichwertigen nationalen Schutz genießen. 

    Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten  haben, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.  

    Es wird empfohlen, per E-Mail eine Kopie des ukrainischen Passes mit Einreisestempeln und Kontaktadresse an die nachfolgende E-Mail zu übersenden: ukraine-am@kreis-bergstrasse.de.

    Fragen zu Krankenschutz und finanzieller Unterstützung bitten wir an nachfolgende E-Mail zu richten: soziales@kreis-bergstrasse.de

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine

  • Wo muss ich mich nach der Einreise melden?

    Wer aus der Ukraine kommt und in Deutschland Schutz sucht, wird ihn erhalten. Eine Meldung bei der Ausländerbehörde, ukraine-am@kreis-bergstrasse.de, ist formal zwar in den ersten Tagen nicht nötig, aber sehr sinnvoll, um Hilfen und Fragen zentral zu koordinieren.

  • Wie und wo erfolgt eine Erstregistrierung im Kreis Bergstraße?

    Die Erstregistrierung für alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und die sich für die ersten 90 Tage seit ihrer Einreise visumsfrei und legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ist im Kreis Bergstraße bei der Ausländerbehörde über ukraine-am@kreis-bergstrasse.de möglich. Zur Registrierung senden Sie bitte folgendes an diese Mail-Adresse:

    • Pass inkl. Einreisestempel
    • Meldebescheinigung der Meldebehörde
    • Telefonnummer / E-Mail-Adresse für Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung

    Sie erhalten dann per Mail eine Registrierungsbestätigung mit folgenden Anlagen:

    • Antrag für einen befristeten Aufenthalt (gem. § 24 Abs. 1 AufenthG)
    •  Infoblatt zur Sozialhilfe
    • Antrag auf Sozialhilfe (Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG))
  • Wie werden die Menschen aus der Ukraine finanziell unterstützt?

    Seit dem 1. Juni 2022 können Staatsangehörige der Ukraine Arbeitslosengeld II erhalten. Dies gilt auch für Familienangehörige von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße unter folgendem Link: Informationsseite für ukrainische Geflüchtete - Neue Wege in den Arbeitsmarkt (neue-wege.org)

    Die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz ist notwendig.

     Alle weiteren Informationen zur Antragstellung, dem Thema Krankenversicherung, die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen sowie viele weitere nützliche Links finden Sie auf der Homepage des kommunalen Jobcenters Neue Wege auf Deutsch und Russisch.

    Personen, die im Verlauf dieses Jahres das Alter von 65 Jahren und 10 Monaten (Regelaltersgrenze) erreichen oder bereits eine ukrainische Altersrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ihnen kann aber ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII zustehen. 

    Eltern mit Kinder haben zusätzlich Anspruch auf ein monatliches Kindergeld. Dies wird in der Regel von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gewährt. In Ausnahmefällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Wann das der Fall ist, wann Sie Kindergeld bekommen können, wie Sie es beantragen und wie viel Geld Sie erhalten, erfahren Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch. 

  • Sind Geflüchtete krankenversichert?  

    Geflüchtete, die im Kreis Bergstraße wohnen, können beim Sozialamt des Kreises einen Antrag auf Krankenkostenübernahme stellen. Dieser Anspruch ist im Antrag auf Sozialhilfe enthalten. Geflüchtete erhalten dann einen Krankenschein, den sie beim Arzt vorlegen können.

    Bei Fragen wenden Sie sich an soziales@kreis-bergstrasse.de.

    In dringenden Fällen ist die Notrufnummer 112 zu wählen.

  • Wo erhalten Geflüchtete eine Coronavirus-Schutzimpfung? 

    An der regionalen Impfstelle des Kreises können alle geflüchteten Personen, die einen Reisepass haben, ab dem 5. Lebensjahr ohne Terminvereinbarung eine Impfung erhalten. Die Impfstoffe von BioNTech, Moderna und Novavax sind vorrätig. Von BioNTech sind auch an Omikron angepasste Impfstoffe (BA1 und BA4/5) vorhanden.

    Standort der Impfstelle
    Impfzentrum Heppenheim
    Spessartstraße 2
    64646 Heppenheim

    Öffnungszeiten
    Trotz Privatstraße ist eine Anfahrt mit dem PKW bis direkt zur Impfstelle möglich! 

    Mo/Di/Fr: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr 
    Mi/Do: 12:30 Uhr bis 19:30 Uhr
    Sa/So und an Feiertagen: geschlossen

    Achtung: Die Impfstelle Rimbach wurde zum Ende des Monats Juli 2022 geschlossen. 

    Wichtige Informationen
    • Grundsätzlich können alle Personen ab 5 Jahren einen Impftermin erhalten.
    • Drittimpfungen können aktuell Personen ab dem 12. Lebensjahr erhalten.
    • Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit einer bzw. eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 
    • Für die Impfungen der 5-11-jährigen Kinder wird ein angepasster BioNTech-Impfstoff speziell für diese Altersgruppe verwendet.
    • Ab dem 12. Lebensjahr erhalten die Kinder und Jugendlichen eine Erwachsenendosis des Impfstoffs BioNTech.
    • Es werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen durchgeführt.  Bitte bringen Sie die Impfdokumentation (Ersatzformular/Impfpass) der vorherigen Impfungen mit. Eine Drittimpfung kann nur durchgeführt werden, wenn die vorangegangene Corona-Impfung mindestens drei Monate zurückliegt. Für die Viertimpfung gelten die Empfehlungen der STIKO. 
    • Die aktuelle STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung finden Sie hier https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html 
    • Alle weiteren Informationen zu den Themen Corona und Impfen im Kreis Bergstraße finden Sie hier: 
      Corona | Kreis Bergstrasse (kreis-bergstrasse.de) 
  • Wo und wann können Kinder für einen Kita- oder Schulbesuch angemeldet werden?

    Sobald eine Meldeadresse im Kreis Bergstraße vorliegt, kann eine Anmeldung erfolgen.

    Für die Schulanmeldung wenden Sie sich bitte zentral an:

    Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis

    Aufnahme- und Beratungszentrum

    Weiherhausstr. 8c
    64646 Heppenheim

    Tel.: 06252 9964-322
    E-Mail: abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de

    Flyer: Aufnahme- und Beratungszentrum

    Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) berät Eltern mit Kindern und Jugendlichen nicht-deutscher Herkunftssprache und ist für die Zuweisung zu einer geeigneten Schule zuständig.

    Für die Kindergartenanmeldung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, wo Sie wohnen.

    Alle wichtigen Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie auch auf dem Infoblatt "Kinderbetreuung" und rund um den Schulbesucht auf dem Flyer "Erfolgreich deutsch lernen" des Hessischen Kultusministeriums und im FAQ Schulbesuch (zur deutschen Version) (zur ukrainischen Version).

    Informationen zur finanziellen Leistungen rund um den Schulbesuch und der Teilnahme an Vereins- und Kulturangeboten finden Sie im Flyer "Bildungspaket im Kreis Bergstraße", der unter anderem auf Deutsch und Russisch verfügbar ist.

  • Ich möchte Deutsch lernen. Wie finde ich einen Integrationskurs?

    Voraussetzung für die Zulassung zu einem Integrationskurs ist, dass Sie im Kreis Bergstraße gemeldet sind und einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der Ausländerbehörde gestellt haben. Falls dies noch nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte an ukraine-am@kreis-bergstrasse.de.


    Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Zulassung zu einem Integrationskurs zu beantragen:

    • a. Entweder stellen Sie einen Antrag beim Sachgebiet Integration der Ausländerbehörde des Kreis Bergstraße

    oder

    • b. Sie gehen direkt zu einem Integrationskursträger und stellen dort einen Antrag

    oder


    Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Identitätsnachweis (Nationalpass oder Personalausweis)
    • Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (falls bereits vorhanden)

    Das Sachgebiet Integration kümmert sich auf Wunsch auch um die Anmeldung bei einem passenden Integrationskursträger. 

    Der Besuch eines Integrationskurses ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos.

    Auf dem Infoblatt "Integrationskurse", welches auf Deutsch und Ukrainisch verfügbar ist, finden Sie alle Informationen auf einen Blick und die Kontaktinformationen von Integrationskursträgern im Kreis Bergstraße.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Leben und Arbeiten in Deutschland habe?

    Die Beraterinnen und Berater der Flüchtlingsberatung, der Migrationsberatung für Erwachsene und des Jugendmigrationsdienstes beraten Sie bei allen aufenthaltsrechtlichen Fragen, unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden und helfen Ihnen bei alltäglichen Fragestellungen. 

    Eine Übersicht über die Sprechzeiten und -orte der Beraterinnen  und Berater finden Sie hier.

    Falls Sie eine Beratung auf Russisch wünschen, können Sie sich an Inessa Giessegi vom Diakonischen Werk Bergstraße wenden. Sie erreichen sie montags bis mittwochs unter der Telefonnummer 06253 98980 und per Mail unter iness.giessegi@dw-b.de

  • Wer berät mich zum Thema Arbeit und Beruf?

    Grundsätzlich steht Ihnen das Angebot der Beratungsstellen der Migrationsdienste und von NAVI Bergstraße - Infopoint für Menschen mit Fluchthintergrund zur Verfügung

    Weitere Ansprechpersonen und Informationen finden Sie auf dem Infoblatt Informationen für geflüchtete oder vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer zum Thema Arbeit auf Deutsch und Ukrainisch. 

    Die Seite www.jobs4ukraine.eu ist eine Jobplattform für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

  • Ich möchte mit anderen Menschen in meiner Gemeinde in Kontakt kommen. Welche Angebote gibt es?

    In der Übersicht "Niedrigschwellige Angebote im Kreis Bergstraße" sind die Angebote dargestellt, die im Rahmen der Ukraine-Hilfe im Kreis Bergstraße angeboten werden. Weitere Angebote für Neuzugewanderte an ihrem Wohnort finden Sie hier.

  • Müssen Haustiere beim Veterinäramt angemeldet werden?

    Grundsätzlich müssen die eingeführten Hunde, Katzen oder Frettchen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

    Kontaktdaten für den Kreis Bergstraße:

    Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim

    E-Mail: vetamt@kreis-bergstrasse.de / Tel. (06252) 15 - 5977, Fax-Nr.  (06252) 15 - 5928

    Weitere Infos erhalten Sie hier.

  • Die Integreat-App für Zugewanderte auf Ukrainisch / Integreat-App для іммігрантів українською мовою

    Mit der Integreat-App können zugewanderte Menschen im Kreis schnell und einfach auf wichtige Adressen, Ansprechpersonen sowie Informationen in mehreren Sprachen zugreifen.

    Die Inhalte sind in Deutsch, Englisch, Farsi und Ukrainisch verfügbar und beinhalten unter anderem die folgenden Themen: Bildung, Arbeit, Gesundheit, Sprache, Alltag und Familie.

    Sie können Integreat über den Apple App-Store und Google Play Store herunterladen oder die Informationen direkt auf der Webseite abrufen. 

    Wenn Sie Hilfe bei der Anwendung von Integreat benötigen, dann finden Sie auf dem Youtube-Kanal des Kreises eine Schritt für Schritt Anleitung in Deutsch,  Arabisch,  Englisch,  Farsi,  Türkisch und Ukrainisch.


    За допомогою Integreat іммігранти, які проживають в окрузі Bergstraße, можуть швидко та легко отримати доступ до важливих адрес, контактних осіб та інформації на різних мовах.

    Інформації доступні німецькою, англійською, фарсі та українською мовами та включає між їншим такі теми: освіта, робота, здоров`я, мова, повсякденне життя та сім`я.

    Ви можете завантажити Integreat з Apple App Store i Google Play Store або отримати доступ до інформації безпосередньо з Webseite.

    Якщо вам потрібна допомога з використанням Integreat, ви можете знайти покрокові інструкції на YouTube-каналі районі Бергштрассе: німецька,  арабська,  англійська,  фарсі,  турецька,  українська

Infos für Helferinnen und Helfer

FAQs

  • Sie möchten helfen!

    Die derzeitige Situation in der Ukraine ist in ihrer Dynamik kaum zu beschreiben. Mit gleicher Dynamik ändern sich jedoch auch die Hilfsbedarfe der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer.

    Wenn Sie eine Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen können, dann melden Sie sich bitte über ukrainehilfe@kreis-bergstrasse.de

    Wenn Sie Geld spenden wollen, finden Sie hier Informationen: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de 

    Wenn Sie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen, beispielsweise als Sprachmittlerin oder Sprachmittler oder als Schulpatin oder Schulpate unterstützen möchten, können Sie sich gerne beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts über abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de melden.  

    Wenn Sie als Lehrkraft in der Ukraine gearbeitet haben und jetzt ukrainische Schülerinnen und Schüler unterstützen möchten, können Sie sich an das Hessische Kultusministerium wenden. Alle Informationen in Kürze finden Sie auf dem Flyer "Ukrainische Lehrkräfte". 

    Wenn Sie weitere Hilfsangebote machen können, melden Sie sich auf der Facebookseite des Kreises #bergstraesserfuerdieukraine

    Ebenso steht Ihnen die Caritas (Ansprechpartnerin Frau Deniz Inal) für Hilfsangebote unter d.inal@caritas-bergstrasse.de zur Verfügung.

  • Ich habe Geflüchtete privat aus dem Grenzgebiet abgeholt und in den Kreis Bergstraße gebracht? – Was nun?

    Der Kreis Bergstraße rät dringend davon ab, auf gut Glück und ohne engere Bezüge Menschen in die Region zu bringen. Es sollte geklärt sein, wo familiäre Bindungen bestehen und wo die Menschen in den ersten Tagen unterkommen. Eine Unterbringung in einem bekannten Umfeld ist für das Ankommen und Einfinden der Geflüchteten in den hiesigen Alltag von enormem Vorteil.

    Geflüchtete ohne Unterkunft werden nach Gießen zum Ankunftszentrum der HEAE verwiesen:

    Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
    Ankunftszentrum Gießen
    Stolzenmorgen 36
    35394 Gießen

    Die Zugfahrt dorthin ist mit ukrainischem Pass kostenfrei.

    Geflüchtete mit Unterkunft melden sich bei der jeweiligen Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde an und lassen sich anschließend bei der Ausländerbehörde des Kreises Bergstraße registrieren.

  • Ich suche Fördermittel für mein Projekt - Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?

    Auf www.blog-foerdermittel.de finden Sie alle Förderprogramme und Stiftungen, bei denen Sie zur Unterstützung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder beantragen können.