Grafik bunte Silhouetten von Menschen

Visum, Einreisen und Einladungen

Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Übernehmen Sie als Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten oder kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Diese Erklärung gem. §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als "Einladung" bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen muss, wenn er sein Visum beantragt.

Ihre Verpflichtung umfasst den Lebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und Kranken- und Pflegekosten. 

Der Antrag für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist über die Verpflichtungserklärung Online Funktion auf der Internet-Seite vorzunehmen.  Nachdem Ihr Antrag geprüft und die Bonität nachgewiesen wurde, erhalten Sie den nächstmöglichen Termin zur persönlichen Abgabe der Erklärung.

Wichtige Hinweise zum Antrag Verpflichtungserklärung

  • Benötigt jeder Gast einen eigenen Antrag?

    Jeder erwachsene Gast (> 18 Jahre) benötigt einen eigenen Antrag. Ausschließlich Ehepartner und/oder minderjährige Kinder können als Begleitperson zum Antrag hinzugefügt werden.

  • Probleme bei Bezahlungsvorgang bzw. online Formular?

    Bitte nutzen Sie ausschließlich Google Chrome (Windows) oder Firefox (Apple) als Internet Browser, um Probleme beim Zahlungsvorgang und der Online Abgabe zu vermeiden.

  • Was beinhaltet die Möglichkeit zur Online-Identifizierung?

    Diese Option bietet die Möglichkeit der postalischen Zusendung der Verpflichtungserklärung oder Abholung per Vollmacht:

    Sofern für Ihr gültiges Ausweisdokument eine Online-Identifizierung (eID –Funktion) freigeschaltet ist, können Sie sich die Verpflichtungserklärung nach erfolgreich Authentifizierung im Original bequem per Postzustellungsurkunde gebührenpflichtig zusenden lassen oder durch einen Bevollmächtigte/n abholen lassen.

    Die online-ID Funktion ist lediglich eine Option. Wenn Sie diese nicht nutzen können oder möchten, antworten Sie entsprechend auf die Frage, ob Sie den Antrag mit oder ohne online-ID übermitteln wollen.

  • Welche Nachweise müssen beigefügt werden?

    Für die Prüfung des Antrages müssen Einkommensnachweise beigefügt werden.

    1. Sofern Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fügen Sie bitte die Gehalts-/Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate bei.
    2. Im Fall von Selbstständigkeit, nutzen Sie bitte das auf der Webseite hinterlegte Formular "Einkommensnachweise für Selbständige" . Dieses ist vom Steuerberater auszufüllen, zu unterschreiben und mit Stempel zu versehen. Bitte beachten Sie auch die auf dem Formular weiter aufgeführten erforderlichen Dokumente.
    3. Sofern Sie Mieteinnahmen geltend machen, fügen Sie bitte die Mietverträge und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) der Mieteinnahmen der letzten 3 Monate bei – ggf. Nachweise über Mieterhöhungen.

    Bei längerfristigen Aufenthalten (z.B. Studium, Sprachkurs, etc.) übermitteln Sie bitte Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate sowie Nachweise der Wohnkosten (Mietvertrag mit Angabe der Wohnkosten; alternativ eine Erklärung über die Bereitstellung von miet- und nebenkostenfreien Wohnraum mit Kopie des Identitätsdokuments des Unterzeichners.

  • Welche Nachweise müssen im Fall einer gemeinschaftlichen Abgabe der Verpflichtungserklärung beigefügt werden? 

    Bitte beachten Sie, dass eine gemeinschaftliche Abgabe nur für Ehepaare möglich ist.

    Sofern Ihnen bereits bekannt ist oder Sie vermuten, dass Ihr alleiniges Einkommen ggf. nicht für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreicht, fügen Sie Ihrem Antrag bitte den Identitätsnachweis und die Einkommensnachweise des Ehepartners bei.

    WICHTIG: im Fall einer gemeinschaftlichen Abgabe ist eine postalische Zusendung oder Abholung per Vollmacht NICHT möglich

Keine Leistungen gefunden.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Kontakt

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende   E-Mail Adresse: asylrecht@kreis-bergstrasse.de

Keine Abteilungen gefunden.