Archivauskünfte
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder per Mail an Ihre/n Sachbearbeiter/in. Es steht Ihnen hierzu das Postfach bauarchiv@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Auskunft aus dem Bauarchiv des Kreises Bergstraße mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Erreichbarkeit daher nicht möglich.
Archivauskünfte:
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme / Erteilung von Auskünften muss aus Gründen des Datenschutzes durch Vorlage von
- Eigentümernachweis (aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate + Personalausweis)
bei Gesellschaften (zusätzlich Handelsregisterauszug) - Kaufvertrag für Grundstück / Liegenschaft (wenn noch keine Eintragung im Grundbuch erfüllt ist) + Kopie Personalausweise des/r Käufer/s
- Im Vertretungsfall: Vollmacht + Kopie Personalausweis des Vollmachtnehmers
- Bei Hausverwaltung: Hausverwaltungsprotokoll oder Hausverwaltervertrag + Kopie Personalausweis des Vollmachtnehmers/Verwalters
- Erbe/n: Testament oder Erbschein, wenn noch keine Grundbucheintragung erfolgt ist + Kopie Personalausweis des/der Erbe/n
- Beschluss Amtsgericht für beauftragte Personen + Kopie Personalausweis des Bevollmächtigten
nachgewiesen werden.
Die Bearbeitung der Archivanträge ist eine reine Serviceleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
Um Ihre Kosten und den Aufwand so gering wie möglich zu halten und die Bearbeitungszeit zu beschleunigen, bitten wir um genaue Angaben welche Unterlagen Sie benötigen:
- Liegenschaftskarte oder Luftbild mit Markierung der gewünschten Gebäude/teile ist beizufügen!
(z.B. Ausdruck/Screenshot aus Google-Maps)
Nach vollständigem Erhalt der im Antragsformular aufgeführten Unterlagen (BITTE ALLES IN EINER MAIL ZUSENDEN) dauert die Bearbeitungszeit in der Regel 4 Wochen. Soweit die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 4 Wochen vollständig eingegangen sind, werden wir den Vorgang schließen.
Wichtiger Hinweis: Mit der Recherche kann erst nach vollständiger Vorlage aller notwendigen Unterlagen sowie benötigen Informationen begonnen werden.
Die Einsichtnahme/Erteilung von Auskünften ist gebührenpflichtig. Für die Aktenrecherche fällt eine Aufwandsgebühr (auch bei Fehlanzeige) in Höhe von 56 € pro Archivakte, zuzüglich 0,20 € pro Seite (in Papier-oder PDF-Form) an.
Ferner weisen wir darauf hin, dass je nach Größe des Objekts aufgrund des Mehraufwandes der Aktenrecherche als auch größerer Datenmengen, hohe Gebühren anfallen können.
Hinweis: Aufgrund der im Laufe der Zeit unterschiedlich geltenden rechtlichen Regelungen zum Inhalt einer Baugenehmigung umfassen frühere Baugenehmigungen teilweise bautechnische Nachweise (z. B. Statik). In diesem Fall handelt es sich um ein zusammengehöriges Dokument. Im Rahmen einer Archivauskunft erhalten Sie daher die vollständige Baugenehmigung der jeweiligen Rechtslage entsprechend.