Bauen - Das muss man wissen
Wichtiger Hinweis: Baurechtliche Verfahren, wie z.B. Bauanträge, sind sehr komplex. Soweit Sie Ihren Ansprechpartner telefonisch nicht erreichen können, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Deshalb:
- Auch Ihre Stadt oder Gemeinde kann Auskünfte zu Bauvorhaben geben, z.B. Auskünfte aus Bebauungsplänen
- Ihr Planverfasser, also Architekt oder Bauingenieur, kann ebenfalls die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens einschätzen
- Im Zweifelsfall sollte, mit Einbeziehung eines Planverfassers, eine Bauvoranfrage mit konkreten Fragestellungen zum Bauvorhaben gestellt werden.
Baurechtliche Grundlagen:
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens sind die Hessische Bauordnung (HBO) und das Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch enthält die Grundlagen des Planungsrechts. Hier wird geregelt,
In der HBO ist festgelegt:
Wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss,
- welche bautechnischen Anforderungen (z. B. Brandschutz oder Standsicherheit) zu stellen sind,
- wann das Bauvorhaben den Nachbarn beeinträchtigt
- ob es überhaupt eine Genehmigung benötigt und
- in welchem Verfahren es durchgeführt werden kann
Im Bauvorlagenerlass ist geregelt, welche Unterlagen für einen Bauantrag vorgelegt werden müssen.
Wichtiger Hinweis: Nur ein vollständiger Bauantrag mit allen prüffähigen Unterlagen kann abschließend bearbeitet werden!
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