Bauleitplanung und GIS

Bauleitplanung und GIS

Wichtiger Hinweis: Für den Bereich Bauleitplanung steht Ihnen folgende Mailadresse zur Verfügung:
staedtebau-toeb@kreis-bergstrasse.de. Bei Fragen bezüglich GIS (Geoinformationssystem) verwenden Sie bitte folgende Mailadresse: gis-bauleitplanung@kreis-bergstrasse.de

Bauleitplanung: 

Die kommunale Bauleitplanung mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan bildet für die Kommunen die Grundlage, die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Darüber hinaus sind vom Bundesgesetzgeber weitere „einfache“ Planungsinstrumente für die Städte und Gemeinden geschaffen worden. So ermöglichen (Planungs-) Satzungen im Anschluss an bebaute Bereiche oder im Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB) die Schaffung von Baurecht für Vorhaben, die zum Beispiel kleineren Handwerksbetrieben dienen können. Bei letzteren darf es sich allerdings nur um Betriebe handeln, welche der kleinteiligen Baustruktur von Außenbereichssiedlungen, wie Siedlungssplittern oder Weilern, entsprechen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne und der Satzungen treten bereits im Vorfeld eine Reihe von Fragen auf, z. B.: 

  • Ziel und Zweck der Planung – durch welches Planungsinstrument lassen sich diese verwirklichen?
  • Welche Vorgaben bestehen aufgrund übergeordneter Planungen (Landesentwicklungs- und Regionalplan)?
  • Sind bei der Planung Flächen mit einem gesetzlichen Schutzziel betroffen, etc.? 

Nicht immer sind diese Fragen auf den ersten Blick eindeutig zu beantworten. Um hier im Vorfeld der Planung behilflich sein zu können, wurde durch die Mitarbeiter der Bauaufsicht und Bauleitplanung in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung die Arbeitshilfe „Kommunale Entwicklungsplanung“ verfasst. Diese beinhaltet u. a. eine „Checkliste“ für die Bestandsaufnahme zum Planungsvorhaben und ein Prüfungsschema. 

Ausgehend von dem Regelverfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans werden auch das "vereinfachte Verfahren" sowie auch das "beschleunigte Verfahren" hinsichtlich der Kriterien 

  • Anwendungsbereich 
  • Voraussetzungen und rechtliche Anforderungen 
  • Verfahrensablauf 
  • Praxisrelevanz 

erläutert. 

Ziel ist es, durch diese Arbeitshilfe das Planungsvorhaben grundlegend erfassen zu können, um so die Anforderungen an die Planung und dadurch auch die Wahl des Planungsinstruments sowie den Umfang der Prüfung klären zu können.

Der Kreis Bergstraße empfiehlt den Kommunen, Investoren und Planern, bei ihren zukünftigen Planungsvorhaben „regen Gebrauch“ von dieser Arbeitshilfe zu machen und geht davon aus, dass dies tatsächlich eine praktische Hilfestellung darstellt und letztlich zur Beschleunigung der Planverfahren dient.

Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.


  • Ansprechpartner/in für Bauleitplanung und GIS:

    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Assistenz Bauleitplanung, TÖB

    Keine Mitarbeitende gefunden.

Links:

Bürger-GIS (Bild)

Planungshilfen:

Keine Leistungen gefunden.