Children raising hands in classroom

Schulentwicklung

Zukunft der Schulen planen

Ein Schreibtisch vor einer Tafel. Auf dem SChreibtisch liegt ein Bücherstapel, auf dem wiederum ein Apfel liegt. Daneben steht ein Kücher mit Stiften. Hinter den Stiften ist eine Rakete an die Tafel gemalt.


  • Schulentwicklungsplan

    Nach § 145 HSchG sind die Schulträger zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplans für ihr Gebiet verpflichtet.           In diesem sind der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf und die Schulstandorte auszuweisen. Für jeden Schulstandort ist anzugeben, welche Bildungsangebote vorhanden sind und für welchen Einzugsbereich sie gelten sollen.  Privatschulen können nach Bedarf in die Planung aufgenommen werden.

    Schulentwicklungsplan 2025-2030

    Der Kreis Bergstraße schreibt seinen Schulentwicklungsplan fort. Alle Informationen finden Sie hier.

    Schulentwicklungsplan PLUS (2020 - 2025)

    Der Kreistag hat am 29.06.2020 den Schulentwicklungsplan PLUS (2020-2025) beschlossen:

    Schulentwicklungsplan PLUS

    Der Schulentwicklungsplan wurde am 23.06.2021 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt:

    Genehmigungserlass für den Schulentwicklungsplan 

  • Schulkindbetreuung

    Hier geht es zu den Betreuungsangeboten 

  • Leistungsphase 0

    Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) untergliedern sich in Leistungsphasen, wobei die Leistungsbilder regelmäßig 9 Leistungsphasen haben.  Vor Baubeginn müssen jedoch die Bedarfe der Schulen definiert werden, um einen passgenauen Lernort zu schaffen. In der Leistungsphase 0 werden die Bedarfe der Schulgemeinden in einem Raumfunktionsbuch festgehalten. Das Raumfunktionsbuch ist die Planungsgrundlage für die weiteren Leistungsphasen. Die Verfahrensart hat sich mittlerweile im Kreis Bergstraße bewährt und sorgt für eine reibungslose Bauphase. Die Leistungsphase 0 wird bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungsbauten sowie Sanierungen angewandt. Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft führt die Leistungsphase 0 gemeinsam mit den Schulgemeinden und Projektbeteiligten durch.

  • Schulbezirke

    Jede Grundschule hat ein definiertes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Schülerinnen und Schüler werden anhand des Wohnortes einer Grundschule zugeteilt. Die Schulbezirke werden für die Grundschulen und Berufsschulen von den Schulträgern durch Satzungen festgelegt.

    Satzung über die Grundschulbezirke im Kreis Bergstraße

Schulentwicklung

Die Schulentwicklung verantwortet die Schulentwicklungsplanung, den Ausbau der Schulkindbetreuung und begleitet die Schulgemeinden bei Erweiterungen und Neuausrichtungen.  Ein 7-köpfiges Team berät die Schulgemeinden und ermittelt die räumlichen Bedarfe, um moderne und angemessene Pädagogik zu ermöglichen.


 Informationen: