Porträt von Jugendlichen vor einem hellblauen Hintergrund

Jugendförderung und Jugendschutz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Aufgabe, für verschiedenste Unterstützungsangebote für jungen Menschen zu allen Themen ihrer Lebensphase zu sorgen. Dies tun sie, indem sie entweder in Kooperation mit Organisationen Angebote für Jugendliche konzipieren, finanzieren und ermöglichen oder durch den Kreis ausgeführte Angebote veranstalten.

Hierzu greifen sie Ideen und Anliegen von Jugendlichen, Ehrenamtlichen, und Funktionsträgern, sowie Organisationen auf.

Dies können Einzelpersonen oder Gruppen aus Verein, Schule, Jugend- und Freizeit, Verbände oder Bildungsanbieter sein.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Idee und Ihrem Bedarf an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Jugendförderung und Jugendschutz

Eine Gruppe ernst dreinblickender Jugendlicher sitzt einem Erwachsenen gegenüber.  Es entsteht der Eindruck einer Therapiesitzung. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdiensten informieren, beraten, unterstützen zu vielfältigen Themen des Jugendalters.

Zielgruppen sind sowohl Einzelpersonen und Familien wie auch pädagogische Fachkräfte sowie Vereine und Verbände.

Wir bitten zu Ihrem Anliegen oder Ihrer Anfrage explizit um Kontaktaufnahme, um Sie passend unterstützen zu können.



Sucht - Gewalt - Medien


Vier Junge Menschen kontrollieren ihre Sozialenmedien auf ihren Handys an einer Betonwand gelehnt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des „Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ bieten zu den Themen Sucht – Gewalt – Medien Informationen, Beratung und fachliche Begleitung an.

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Eltern als auch pädagogischen Fachkräfte die präventive Angebote und Maßnahmen zu diesen Themen umsetzen möchten.

Angebote und Maßnahmen sollen die alters- und entwicklungsangemessene Erziehung von Kindern und Jugendlichen fördern.

Junge Menschen sollen durch präventive Angebote eine starke, kritikfähige, selbstsichere und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln sowie den konstruktiven Umgang mit Gefährdungen erlernen.

Angebote und Maßnahmen können in Kindertageseinrichtungen, Schulen, in Verbänden und Vereinen also auch der Offenen Jugendarbeit stattfinden:

  • Fortbildungen,
  • Seminare und Fachtage,
  • Veranstaltungen mit Eltern,
  • Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Pädagogische Tage.

Sechs Personen, Männer und Frauen, sitzen in einer Reihe auf Stühlen nebeneinander. Sie halten weiße Schilder mit einem schwarzen Fragezeichen darauf vor ihre Gesichter

Jugendberufshilfe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendberufshilfe beraten und begleiten beim Übergang von der Schule in den Beruf.

Folgende Freie Träger der Jugendhilfe bieten Jugendberufshilfe an:

Regionale Fachstellen Jugendberufshilfe sind:

  • Diakonisches Werk Bergstraße -  Fachstelle Jugendberufshilfe Lampertheim
  • Diakonisches Werk Bergstraße - Fachstelle Jugendberufshilfe Bensheim
  • NRD Orbishöhe GmBH - Fachstelle Jugendberufshilfe Rimbach
  • Förderband Viernheim e. V. - Fachstelle Jugendberufshilfe Viernheim

Der Fachdienst Jugendförderung und Jugendschutz des Kreis Bergstraße führt die fachliche Koordination aus.


Übergang Schule in Beruf - OloV

OloV steht für die Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit beim Übergang von der Schule in den Beruf.

Die Strategie OloV ist Teil des hessischen Paktes für Ausbildung. Ziel ist es, für den Übergang von der Schule in den Beruf, die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu verbessern.

Die regionale Koordination dieses Prozesses erfolgt durch den Fachdienst Jugendförderung und Jugendschutz sowie das Job-Center.

Logo OloV - Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit beim Übergang von der Schule in den Beruf



Kommunales Jugendbildungswerk

Die Bildungsangebote richten sich grundsätzlich an alle jungen Menschen bis 27 Jahre, deren Wohnsitz im Kreis Bergstraße liegt. 

Das Jugendbildungswerk hat das Ziel, junge Menschen zu befähigen, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen wahrzunehmen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens mitzuwirken. Dabei wirkt das Jugendbildungswerk auf den Abbau von gesellschaftlicher Benachteiligung hin und befähigt zu Eigenverantwortung, Eigeninitiative und gemeinsamen Engagement.

Logo Kommunales Jugendbildungswerk

Mit der Durchführung der Angebote beauftragt der Kreis freie anerkannte Träger der Jugendbildung:

  • KuBuS e. V.
  • Haus am Maiberg
  • Odenwald-Institut

Der Fachdienst Jugendförderung und Jugendschutz koordiniert die inhaltliche Programmplanung, Qualitätssicherung und die Vernetzung der Bildungsarbeit mit den regionalen Strukturen und Bedarfen.

Eine Gruppe Jugendlicher sitz an einem Fluss und winkt fröhlich in die Kamera

Jugendarbeit

Der Kreis Bergstraße unterstützt Angebote der Jugendarbeit.

Dabei stehen Bildung, Partizipation und Teilhabe junger Menschen im Mittelpunkt. Wir unterstützen durch:

  • Fachliche Beratung von Vereinen, Verbänden und Kommunen,
  • Fachliche Unterstützung der Kommunalen Jugendarbeit im Kreis Bergstraße,
  • Durchführung von Projekten, die der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Kreis Bergstraße dienen,
  • Stärkung der Partizipation und Teilhabe benachteiligter Jugendlicher,
  • Fachveranstaltungen für Multiplikator*innen in der Jugendarbeit.

Finanzielle Förderung Jugendarbeit

Jugendverbände, Jugendgruppe und Kommunen bieten

  • vielfältige,
  • nicht kommerzielle,
  • erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote

in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen an. Diese stärken selbstbestimmte Aktivitäten junger Menschen.

Der Kreis Bergstraße fördert diese Aktivitäten finanziell:

  • Jugendarbeit im Kreis Bergstraße,
  • Jugendverbände im Kreis Bergstraße,
  • Kinder- und Jugendfreizeiten,
  • Jugendsammelwoche,
  • Jugend und Ehrenamt,
  • Jugendleitercard JULEICA.

Sonderurlaub für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit.


Jugendarbeitsschutz

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten!

Der § 6 des Jugendarbeitsschutz-Gesetztes regelt jedoch rechtliche Voraussetzungen, in den Kindern und Jugendliche arbeiten dürfen. Es regelt Einverständniserklärungen und Information im Rahmen der Ausnahmeregelungen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gestattet Ausnahmen des Arbeitsverbotes für bestimmte Veranstaltungen wie z.B. öffentliche Auftritte bei Theatervorstellungen, Werbeveranstaltungen, Castingshows, Fotoshootings, Audio- und Filmaufnahmen.

Zur Teilnahme eines Kindes oder Jugendlichen an diesen Veranstaltungen benötigen Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung. Diese können Erziehungsberechtigte  nach Erhalt des Einverständnisses von Schule und Kinderarzt beim Jugendamt anfragen.

Dienstleistungen

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