Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Alter von null Jahren bis 10 Jahren. Hierzu gehören:
- Kinderkrippen für Kinder von 0 bis 3 Jahren,
- Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt,
- Kinderhorte für Kinder im Grundschulalter,
- Altersübergreifende Kindertageseinrichtungen, die mehrere der genannten Betreuungsformen anbieten.
Kinder können Kindertageseinrichtungen vormittags, ganztags, mit oder ohne Mittagessen besuchen. Sozialpädagogische Fachkräfte mit Qualifikationen als Erzieherinnen oder Sozialpädagoginnen betreuen, bilden und erziehen Kinder in festen, teiloffenen oder offenen Gruppenstrukturen.
Vermittlung von Betreuungsplätzen:
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes informiert Sie über das bestehende Angebot, die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung und die Platzvergabe. Bitte nutzen Sie dazu die Homepage Ihrer Wohnortgemeinde.
Kosten:
Die Betreuung ist für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für sechs Stunden täglich beitragsfrei. Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind Gemeinden oder Städte, konfessionelle Träger wie Kirchengemeinden sowie Freie Träger. Diese setzen Elternbeiträge für Betreuungszeiten über 6h täglich und für Kinder unter 3 Jahren, fest. Diese können variieren.