Mutter und Sohn spielen in einem Sportraum

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Alter von null Jahren bis 10 Jahren. Hierzu gehören:

  • Kinderkrippen für Kinder von 0 bis 3 Jahren,
  • Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt,
  • Kinderhorte für Kinder im Grundschulalter,
  • Altersübergreifende Kindertageseinrichtungen, die mehrere der genannten Betreuungsformen anbieten.

Kinder können Kindertageseinrichtungen vormittags, ganztags, mit oder ohne Mittagessen besuchen. Sozialpädagogische Fachkräfte mit Qualifikationen als Erzieherinnen oder Sozialpädagoginnen betreuen, bilden und erziehen Kinder in festen, teiloffenen oder offenen Gruppenstrukturen.

Vermittlung von Betreuungsplätzen:

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes informiert Sie über das bestehende Angebot, die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung und die Platzvergabe. Bitte nutzen Sie dazu die Homepage Ihrer Wohnortgemeinde.

Kosten: 

Die Betreuung ist für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für sechs Stunden täglich beitragsfrei. Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind Gemeinden oder Städte, konfessionelle Träger wie Kirchengemeinden sowie Freie Träger. Diese setzen Elternbeiträge für Betreuungszeiten über 6h täglich und für Kinder unter 3 Jahren, fest. Diese können variieren.

Children using magnifying glass in Geography


Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Antrag

Weiterleitungen zu

Fachberatung Kindertageseinrichtungen

Wir beraten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie aktive sozialpädagogische Fachkräfte zu folgenden Themen:

  • fachpädagogische Fragestellungen,
  • Entwicklung der pädagogischen Konzeption,
  • Umsetzung des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans,
  • Fortbildungsangebote und Arbeitskreise für Kita-Leitungen,
  • Ausbauplanung der Betreuungsplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches,
  • Erteilung der Betriebserlaubnis in Kooperation mit dem Hessischen Sozialministerium,
  • Gründung und Betrieb von betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen,
  • Durchführung von Maßnahmen zur Integration sowie Prüfung der fachlichen Voraussetzungen.

Wir bieten Eltern und Elternbeiräten Beratung zu diesen Themen:

  • Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz,
  • Fragestellungen zur Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf,
  • Beschwerde-Management und Kinderschutz im Bereich Kindertageseinrichtungen.

Dienstleistung

Keine Leistungen gefunden.