Drei Kinder mit Behinderung stehen vor einem rosa Hintergrund uns halten Seifenblasen in den Händen oder pusten hindurch.

Eingliederungshilfen

für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind von einer Beeinträchtigung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie Eingliederungshilfe beantragen.

Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche besteht, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eingliederungshilfe wird EGH abgekürzt.

zwei lehrerinnen arbeiten in einer klasse



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mit körperlicher, geistiger und/oder Sinnesbeeinträchtigung

Familie beim Cupcake backen

Wenn Ihr Kind von einer körperlichen, geistigen und/oder Sinnesbeeinträchtigung betroffen oder davon bedroht ist, können sie eine Eingliederungshilfe nach SGB IX beantragen.


Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB IX besteht, wenn

  • körperliche,
  • geistige,
  • oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, 

die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Verwaltungsteam auf. Die zuständige Sachbearbeitung der Verwaltung prüft die Vorrausetzungen für eine Eingliederungshilfe nach SGB IX und vermittelt Sie an die pädagogischen Fachkräfte, mit denen Sie alle weiteren Schritte besprechen können.


mit seelischer Beeinträchtigung


sitzender Junge mit gesenktem Kopf auf den Knien

Wenn Ihr Kind von einer seelischen Beeinträchtigung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beantragen.


Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII besteht, wenn die seelische Gesundheit höchstwahrscheinlich länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft daher beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Pädagogischen Team auf. Die zuständigen pädagogischen Fachkräfte prüfen die Vorrausetzungen für eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und informiert Sie über die weiteren Schritte.

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