Eingliederungshilfen
für Kinder und Jugendliche
Wenn Ihr Kind von einer Beeinträchtigung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie Eingliederungshilfe beantragen.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche besteht, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eingliederungshilfe wird EGH abgekürzt.