Heimaufsicht
Heimaufsicht ist eine Fachaufsicht für teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht setzen diese Aufgaben um:
- Beratungen von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung,
- Bearbeitungen von Betriebserlaubnisverfahren,
- Entgegennahme und Klärung von Beschwerden und meldepflichtigen Angaben gem. § 47 SGB VIII,
- Kooperationen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration,
- Kooperationen mit externen Trägern und Einrichtungen.