Pflegekinderdienst
Ein Pflegekind ist ein Kind oder Jugendlicher, das bzw. der vorübergehend oder auf Dauer nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, der Pflegefamilie, lebt.
Die Gründe dafür, dass ein Kind zu einem „Pflegekind“ wird, sind vielfältig und reichen von dem vorübergehenden Ausfall von Eltern oder eines Elternteils bis hin zu vielschichtig belasteten, instabilen Familiensituationen.
Wer beabsichtigt, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, bedarf hierzu einer Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Wenn Sie Interesse haben eine andere Familie zu unterstützen, indem Sie einem Kind ein zu Hause bieten, nehmen Sie gerne für weitere Informationen Kontakt mit dem Pflegekinderdienst auf.
Adoptionsvermittlungsstelle
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten Ihnen Gespräche zu den Themen
- Adoption eines Kindes aus dem Inland oder Ausland
- Stiefkind-Adoption an.
Diese beinhalten
- Informationen zu Voraussetzungen für die Adoption eines Kindes,
- Beratung zur Entscheidung für die Adoption eines Kindes.
Darüber hinaus erörtern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihnen
- Ihre persönlichen Voraussetzungen,
- Ihre persönlichen Bedingungen,
- Ihr soziales Umfeld und
- Ihre familiären Beziehungen.
Wenn diese Voraussetzungen zur Annahme eines inländischen Kindes durch Ihr Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle positiv bestätigt wurden, können Sie sich bei allen Jugendämtern in der Bundesrepublik Deutschland für die Adoption eines Kindes bewerben.
Adoptionspflegezeit:
In der sich anschließenden 12monatigen Adoptionspflegezeit steht Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beraten zur Seite. Danach kann das Familiengericht die gerichtliche Adoption aussprechen.