Ein Holzschreibtisch mit mehreren Unterlagen. Von rechts ins Bild ragend sieht man eine Hand, die Zahlen in einen Taschenrechner eintippt.

Wirtschaftliche Jugendhilfe SGB VIII

Wirtschaftliche Jugendhilfe SGB 8

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen des Sozialgesetzbuch VIII zuständig. Hierzu gehören z.B.

  • Hilfen für Mütter/Väter und Kinder gem. § 19 SGB VIII,
  • Hilfen in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII,
  • Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht gem. § 21 SGB VIII,
  • Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII,
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte - oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche gem. § 35 a SGB VIII,
  • Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII,
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII.

Weitere Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind: 

  • Prüfung und Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen,
  • Geltendmachung von Drittleistungen,
  • Realisierung von Kostenerstattungen durch auswärtige und überörtliche Träger der Jugendhilfe.

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