Wirtschaftliche Kindertagesbetreuung
Die Wirtschaftliche Kindertagesbetreuung prüft Anträge und bewilligt diese, vorausgesetzt alle erforderlichen Unterlagen liegen vor und die Fördervoraussetzungen sind erfüllt.
Die Wirtschaftliche Kindertagesbetreuung entscheidet über:
- Anträge zur Förderung der Kindertagespflege,
- Anträge zur Übernahme der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, z. B. Kindertagesstätten und Betreuende Grundschulen,
- den Erlass des Kostenbeitrages für Eltern bzw. Sorgeberechtigte in der Kindertagespflege.
Kindertagespflegepersonen erhalten gemäß der Satzung zur „Förderung der Kindertagespflege“ des Kreis Bergstraße pro betreutem Kind aus dem Kreis Bergstraße eine finanzielle Förderung. Die Förderung ist abhängig vom Betreuungsumfang und wird gewährt, sofern die in der Satzung genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Eltern und Sorgeberechtigte der bei einer Kindertagespflegeperson betreuten Kinder stellen den Antrag auf Förderung der Kindertagespflege.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind die Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege, in der Kindertageseinrichtung oder in der Betreuenden Grundschule selbst zu zahlen, können die Übernahme der Kosten beantragen.
Eltern und Sorgeberechtigte können Anträge zur Übernahme der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und zur Förderung der Kindertagespflege auch online stellen.