Machen Sie sich Sorgen um ein Kind?
Haben Sie etwas gehört oder beobachtet, dass Sie uns gerne mitteilen wollen? Dann melden Sie sich bei uns.
Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten über unsere Kinderschutznummer: 06252/15-4188 oder per Mail an kinderschutz@kreis-bergstrasse.de
Sie können sich anonym bei uns melden oder aber auch Angaben zu Ihrer Person machen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen.
Für die gesunde Entwicklung von Kindern ist Schutz und Fürsorge durch die Eltern notwendig. Eltern sind für die Pflege und Erziehung verantwortlich und müssen für die Wahrung der Grundrechte ihrer Kinder sorgen. Mit dem sogenannten Wächteramt ist die staatliche Gemeinschaft in der Pflicht einzuschreiten, sollten Eltern ihrer Pflicht nicht ausreichend nachkommen.
Staatliche Stellen wie das Jugendamt sorgen dann dafür, dass Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Nach Eingang einer Meldung schätzen wir das Gefährdungsrisiko ein und entscheiden über das weitere Vorgehen. In der Regel findet ein persönlicher Kontakt zu den Eltern und den Kindern statt. Dies kann in Form einer Einbestellung ins Jugendamt sein, aber auch ein Hausbesuch.
Uns ist es sehr wichtig, neben der Überprüfung der Gefährdung auch Unterstützung anzubieten und mit den Eltern in eine gute Kooperation zu kommen.
Wann handelt es sich um eine Kindeswohlgefährdung?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern, andere Personen in Familien oder Institutionen (zum Beispiel Heime, Kitas, Schulen, Kliniken) durch ihr Verhalten das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigen. Das kann durch aktives Handeln oder durch Unterlassen einer angemessenen Sorge geschehen. Maßstab hierfür sind gesellschaftlich geltende Normen und eine begründete professionelle Einschätzung. Die Folgen können Verletzungen, körperliche und seelische Schädigungen oder Entwicklungsgefährdungen bei einem Kind oder Jugendlichen sein. Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maß betroffen. Folgende Formen kann es geben:
Vernachlässigung
Vernachlässigung bezeichnet alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend, das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung. Dadurch werden sie beeinträchtigt und geschädigt.
Psychische Gewalt
Psychische Gewalt hat viele unterschiedliche Formen und ist daher nicht immer einfach zu erkennen. Dazu zählen zum Beispiel Einschüchterungen, aggressives Anschreien, Verspotten und Bloßstellung, Drohungen und Demütigungen sowie Liebesentzug. Kinder können durch diese Misshandlung in ihrer seelischen Entwicklung stark beeinträchtigt werden.
Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt ist das absichtliche Zufügen von körperlichen Schmerzen. Ohrfeigen, Tritte, Klapse auf den Po, an den Ohren oder Haaren ziehen, Zwicken, kaltes oder heißes Abduschen, Einsperren usw.
Schwere körperliche Misshandlungen haben oft sichtbare Zeichen wie Brüche, Verbrennungen, Schnitte, Stiche, Quetschungen oder innere Blutungen zur Folge.Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Bei Kindern unter 14 Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nicht zustimmen können. Dies bedeutet, dass ein Missbrauch auch dann vorliegt, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.
Häusliche Gewalt
Wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen emotionaler, körperlicher oder sexueller Art zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen, Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigen der Mutter) kommt, geraten Kinder häufig in diese hinein oder erleben diese mit. Kinder, die häusliche Gewalt selbst erfahren oder aus dem kindlichen Abhängigkeitsverhältnis heraus beobachten, sind in ihrem Wohlergehen gefährdet. Diese Erfahrungen können zu einer Beeinträchtigung der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung der betroffenen Kinder und unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei schweren Gewalthandlungen oder bei sehr kleinen Kindern, auch zu traumatischen Schädigungen führen.