Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege erhalten Menschen, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die erforderliche Pflege zu erhalten. Hierbei sind die Leistungen der Pflegekasse vorrangig zu berücksichtigen.
Hilfe zur Pflege kann in Form einer stationären Unterbringung erfolgen (Pflegeheim) oder auch im Rahmen der Kurzzeitpflege (begrenzter Zeitraum in einer stationären Einrichtung) oder auch als teilstationäre Pflege (Tagespflegeeinrichtung)
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, können auch Leistungen im Rahmen der ambulanten Pflege durch den Sozialhilfeträger geprüft und bewilligt werden.