Ärztin im Gespräch mit einer Patientin

Amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten

Amtsärztliche Untersuchungen & Gutachten

Zu den Aufgaben des Amtsärztlichen Dienstes gehört es, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. Dies geschieht im Regelfall im Auftrag anderer Behörden oder von Gerichten und nur in bestimmten Fällen von Privatpersonen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine Amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig wird der Amtsärztliche Dienst aber ebenfalls beauftragt, obwohl dies gesetzlich nicht explizit gefordert ist. Gründe dafür sind  u. a., dass sich die Ärztinnen und Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Die Stellungnahmen des Amtsärztlichen Dienstes dienen häufig dazu, die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes fachlich medizinisch auf- und vorzubereiten. Die eigentliche Entscheidung trifft der jeweilige Auftraggeber jedoch selbst, nicht das Gesundheitsamt.

  • Arbeits- und Erwerbsfähigkeit

    Das Gesundheitsamt führt im Auftrag der Jobcenter des Kreises Untersuchungen auf Arbeits- und Erwerbsfähigkeit durch. Dabei wird begutachtet ob eine Person noch erwerbsfähig ist, ob dies mit Einschränkungen möglich ist und ggf. in welchem zeitlichen Umfang. Nach Beauftragung durch das Jobcenter erfolgt die schriftliche Ladung durch das Gesundheitsamt.

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  • Einstellung, Referendariat und Verbeamtung

    Eine Unterrichtssituation mit Blick in Richtung Tafel. 

    In einigen Fällen ist es erforderlich, dass vor der Einstellung ein amtsärztliches Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand erstellt wird. Dies ist in der Regel bei der Einstellung in Behörden, vor dem Referendariat und bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderlich. In vielen Fällen kontaktiert der Auftraggeber selbst das Gesundheitsamt und Sie werden schriftlich von uns zu einem Termin geladen. Ansonsten ist der schriftliche Untersuchungsauftrag an das Gesundheitsamt spätestens am Termin vorzulegen.

    Zuständig ist bei Einstellungsuntersuchungen und Verbeamtungen das Gesundheitsamt des Dienstortes. Für das Referendariat können Sie sich auch an das Gesundheitsamt des Wohnortes wenden.

    Die Kosten variieren je nach erforderlichen Untersuchungen, es ist jedoch mit ca. 200 € zu rechnen.

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  • Untersuchungen nach Sozialgesetzbuch (SGB)

    Im Rahmen des SGB kann es mehrere Untersuchungsgründe geben. In der Regel bittet ein Sozialleistungsträger in Fragen der Erwerbsfähigkeit, Krankenkostzulage oder andere Kostenübernahmen, Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung sowie Wohnungsangelegenheiten das Gesundheitsamt um Stellungnahme. Diese kann sowohl auf Aktenlage als auch durch einen Untersuchungstermin erfolgen. Im Falle eines Untersuchungstermins werden Sie von uns schriftlich geladen.

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  • Pflichtstundenreduktion Lehrkräfte

    Zur Entscheidung über eine Pflichtstundenreduktion von Lehrkräften kann das Gesundheitsamt beauftragt werden eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der entscheidenden Behörde abzugeben. Sie werden in diesem Fall vom Gesundheitsamt schriftlich kontaktiert.

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  • Prüfungsfähigkeit und Schreibzeitverlängerung

    Nahaufnahme beim Schreiben auf einem Blatt

    Bei einigen Prüfungen ist in der Prüfungsordnung vorgeschrieben, dass im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag ein amtsärztliches Gutachten erforderlich ist. Außerdem ist es in einigen Fällen möglich als Nachteilsausgleich für eine Erkrankung oder Behinderung eine Schreibzeitverlängerung gewährt zu bekommen.


    Bitte bringen Sie ein Attest Ihres Arztes inklusive Nennung der Diagnose zum Termin mit.

    Derzeit beträgt die Gebühr 49,- € und ist vor Ort bar oder per EC-Zahlung zu entrichten (Stand 27.09.2021).

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  • Haftfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit

    Im Zuge von Gerichtsverfahren kann die Frage nach der Haft- oder Verhandlungsfähigkeit einer Person aufkommen. Um diese neutral zu beantworten wird ein amtsärztliches Gutachten benötigt. In dem Fall bekommt das Gesundheitsamt einen Gutachtenauftrag vom Gericht und lädt die Person zum Untersuchungstermin.

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  • Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Das Gesundheitsamt führt auf Anfrage der Waffenbehörde des Kreises Prüfungen auf waffenrechtliche Zuverlässigkeit durch. 

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  • Führerscheinangelegenheiten

    Führerscheinprüfungsbogen mit Führerschein

    Das Gesundheitsamt führt auf Anfrage der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Prüfungen in Führerscheinangelegenheiten durch.

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  • Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt

    Das Gesundheitsamt erstellt auf Anfrage Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt.

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  • Bescheinigungen über die gesundheitliche Eignung für Rettungsdienstpersonal

    Das Gesundheitsamt bescheinigt dem Rettungsdienst die gesundheitliche Eignung des eingesetzten Rettungsdienstpersonals.

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  • Untersuchung bzgl. Drogenmissbrauch und Abstinenz

    Several Prescription Drugs Spilled From Fallen Bottle Near Glass of Alcohol.

    Das Gesundheitsamt führt auf Anfrage von Behörden und Institutionen Untersuchungen bzgl. Drogenmissbrauch und Abstinenz durch.


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  • DNA-Abstammungsgutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten

    Das Gesundheitsamt führt im Auftrag von Behörden und Gerichten DNA-Abstammungsgutachten durch, beispielsweise zur Klärung der Vaterschaft. Sie werden von uns schriftlich zum Termin geladen. Wir führen keine Gutachten in privatem Auftrag durch. 

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  • Untersuchungen nach Beamtenrecht

    Das Gesundheitsamt führt unterschiedliche Untersuchungen nach Beamtenrecht durch. Dazu zählen z.B. die Überprüfung der Dienstfähigkeit, Untersuchung auf Dienstunfallfolgen, Anträge auf Sanatoriumsaufenthalte oder Kuren sowie sonstige Beihilfeangelegenheiten.

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Anfahrt & Öffnungszeiten Gesundheitsamt

Adresse:

Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim

Bushaltestelle "Gesundheitsamt" (Linie 678)

Öffnungszeiten Gesundheitsamt:

Mo-Do 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

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Das Wichtigste in Kürze

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Für amtsärztliche Gutachten ist grundsätzlich ein Untersuchungsauftrag einer Behörde bzw. einer Institution notwendig.


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