Glas wird mit Wasser befüllt

Trink- und Badewasser

Trink- und Badewasser

Trinkwasser wird in Deutschland kostengünstig und in ausgezeichneter Qualität in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtlich angeordnete Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.

Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.

  • Sicherstellung und Überwachung der Trinkwasserqualität

    Ein Labormitarbeiter hält ein Reagenzglas mit einer klaren Flüssigkeit hoch

    Eine wichtige Aufgabe im Bereich Umwelthygiene ist die Sicherstellung und Überwachung der Trinkwasserqualität für rund 270.000 Einwohner. 

    Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Deshalb wird es auch besonders sorgfältig geprüft. So werden die Trinkwasseranlagen von dem Gesundheitsamt überwacht, damit die gute Qualität unseres Trinkwassers zu jeder Zeit sichergestellt ist. Es muss zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen und Getränken in ausreichender Menge und hoher Qualität zur Verfügung stehen. Diese Ansprüche muss auch das Wasser erfüllen, das zur Körperpflege und zu anderen häuslichen Zwecken, zum Beispiel dem Geschirrspülen, genutzt wird.

    In Deutschland ist Trinkwasser das am intensivsten kontrollierte Lebensmittel und damit, abhängig von der jeweiligen Hausinstallation, zum Verzehr brauchbar und uneingeschränkt empfehlenswert.

    Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) – ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers.

    Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert (IfSG Paragraph 37 Abschnitt 1): Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

    Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Sie kontrollieren hierzu die Trinkwassergewinnung und Trinkwasserverteilung von Wasserwerken, Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung sowie die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher abgegeben wird.

    Auch mobile oder zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlagen, beispielsweise bei Großveranstaltungen, Volksfesten und Märkten, werden überwacht.

    Diese Tätigkeit umfasst neben der Überprüfung der Wasserqualität durch Trinkwasseruntersuchungen sowie der Kontrolle der technischen Anlagen und der Wasserschutzgebiete auch die Überprüfung der Einhaltung der Pflichten der Inhaber und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen.

    Überwacht werden u.a. die Trinkwasserversorgung - der öffentlichen Wasserversorger- der privaten Kleinanlagen (= Eigenversorger)- in Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Altenwohnanlagen- in Arztpraxen- in Hotels und Gaststätten- in Geschäfts- und Wohngebäuden.

    Kommt es zu Überschreitungen der Grenzwerte oder Abweichungen der Wasserqualität, werden Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst.

    Deshalb sind alle bakteriologischen und chemischen Grenzwertüberschreitungen unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

  • Kontrolle öffentlicher Badestätten

    3 Kinder springen vom Beckenrand ins Schwimmbad


    Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört auch, öffentliche Frei- und Hallenbäder, Badeseen, Bäder in Sport- und Freizeiteinrichtungen, Therapiebecken und Bäder in Hotels zu kontrollieren.

    Einwandfreies Badewasser ist Voraussetzung, dass Schwimmen und Baden gesund erhält. Egal ob Hallenbad, Freibad oder Badesee: Schwimmen und Baden ist für Jung und Alt ein beliebtes Freizeitvergnügen. Da die Badegäste bei ihren Schwimmbadbesuchen Keime an das Wasser abgeben, wird durch eine entsprechende Aufbereitung des Badewassers sichergestellt, dass keine Krankheiten übertragen werden.

    Hallen- und Freibäder

    Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört ebenfalls, öffentliche Frei- und Hallenbäder, Bäder in Sport- und Freizeiteinrichtungen, Therapiebecken und Bäder in Hotels zu kontrollieren. Grundlage für unsere Tätigkeit ist § 37 des IfSG. Bei unseren Begehungen und Kontrollen orientieren wir uns an der Empfehlung des Umweltbundesamtes und am technischen Regelwerk (DIN 19643). Neben der Qualität des Badewassers und dem Zustand der technischen Anlagen wird dabei auch der allgemeine hygienische Zustand eines Schwimmbades bewertet.

    Ausschließlich privat genutzte Schwimmbäder unterliegen nicht unserer Kontrolle.

    Die Betreiber von öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern lassen das Badewasser in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Labor untersuchen. Das Ergebnis dieser mikrobiologischen und chemischen Untersuchung wird dem Gesundheitsamt vorgelegt.

    Untenstehend weitere Infos zu den Badeseen des Kreises:


    Badeseen

    Der Kreis Bergstraße verfügt über 3 Badeseen. Diese werden vom Gesundheitsamt überwacht und für die Badesaison freigegeben. Untenstehend weitere Infos zu den Badeseen des Kreises:

Anfahrt & Öffnungszeiten Gesundheitsamt

Adresse:

Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim

Bushaltestelle "Gesundheitsamt" (Linie 678)

Öffnungszeiten Gesundheitsamt:

Mo-Do 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Kontakt

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Das Wichtigste in Kürze

Wasserprobe wird aus einem Becken entnommen

Alle bakteriologischen und chemischen Grenz- und Maßnahmewertüberschreitungen sind unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.


Notfallkontakt Gesundheitsamt Heppenheim:
Bei anzeigepflichtigen Grenzwertüberschreit-ungen des Trinkwassers (laut Trinkwasserverordnung) sowie des Badewassers ist wochentags außerhalb der Ansprechzeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zusätzlich zur Faxübermittlung der ständige Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes immer auch telefonisch über die Leitstelle Heppenheim unter der Telefonnummer 06252 / 99700 zu informieren.


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