Lebensmittelüberwachung
Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Daher beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall. Sie umfasst die Haltungs- und Fütterungsbedingungen ebenso wie die anschließenden Schlacht- Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis zur Verkaufstheke kurz
- VOM STALL BIS ZUM TELLER -
Die Überwachung der Lebensmittelbetriebe erfolgt durch regelmäßige, unangemeldete Betriebskontrollen und Probenentnahme in enger Zusammenarbeit mit den Lebensmittelkontrolleuren.
Der vorbeugende Gesundheitsschutz gewinnt auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion an Bedeutung und verpflichtet alle Betriebe zu angemessenen risikoorientierten Eigenkontrollen, deren Wirksamkeit intensiv überprüft wird.
Unsere Aufgaben auf einen Blick:
- Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung
- Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Beratung der Betriebe
- Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe
- Verfolgung Verbraucherbeschwerden
Wichtige Merkblätter
Zulassung von Betrieben, die Produkte tierischen Ursprungs in Verkehr bringen
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Verkehr bringen wollen, benötigen eine lebensmittelrechtliche Zulassung. Darunter fallen unter anderem gewerbliche Schlachtbetriebe sowie Fleischzerlegungs- bzw. -verabeitungsbetriebe. Ebenso müssen Hersteller von bestimmten Milch-, Fisch- oder Eiprodukten zugelassen werden. Die Zulassung wird in Hessen durch das Regierungspräsidium erteilt, der Antrag ist über das zuständige Veterinäramt zu stellen.