Tierarzneimittel
Tierarzneimittel sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Insoweit dient ihr Einsatz in erster Linie der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein. Bei Tierarzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere bedeutet dies auch, dass mögliche Rückstände gesundheitlich unbedenklich und Wartezeiten einzuhalten sind, um sichere Lebensmittel zu gewährleisten Es gibt verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Tierarzneimittel. Die Anwendung erfolgt je nach Kategorie durch den Tierarzt oder den Tierhalter. Es gibt eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften für den Verkehr mit Tierarzneimitteln.
Unsere Aufgaben auf einen Blick:
- Überwachung landwirtschaftlicher Nutztierhalter
- Überwachung möglicher Arzneimittelrückstände bei lebensmittelliefernden Tieren
Dokumentation über Arzneimittelerwerb und -anwendung durch den Tierhalter
Halter von lebensmittelliefernden Tieren haben grundsätzlich über Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Nachweise zu führen. Die Dokumentationspflichten gelten sowohl für die Anwendung durch den Tierarzt, als auch durch den Tierhalter. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise sind in übersichtlicher, allgemein verständlicher und zeitlich geordneter Form zu führen. Sie sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben.
Infomaterial
Abgabe von Impfstoffen an den Tierhalter
Eine Abgabe von Tierimpfstoffen insbesondere zur Anwendung durch berufsmäßige Tierhalter ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Voraussetzungen betreffen neben der Art des Impfstoffes, eine ausreichende Unterweisung des Tierhalters sowie eine regelmäßige Bestandsbetreuung. Darüber hinaus ist die Anzeige der Abgabe durch den betreuenden Hoftierarzt beim Veterinäramt, einschließlich der Vorlage eines Anwendungsplans, erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben.
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