Tierschutz
Wer ein Tier hält oder betreut, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie die Tiergesundheitsaufseherinnen und Tiergesundheitsaufseher setzen sich unter anderem dafür ein, das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen.
Unsere Aufgaben auf einen Blick:
- Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
- Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
- Beratung über artgerechte Tierhaltungen
- Kontrolle von Tiertransporten
- Amtliche Überwachung landwirtschaftlicher Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte, Tierheime und Tierpensionen, private Tierhaltungen, Zoohandlungen, Hund- und Katzenzuchten, Reit- oder Zirkusbetriebe.