Bewachung Erlaubnis
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage einer Behörde (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen der Finanzämter, die in den letzten 5 Jahren für Sie zuständig waren
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (unter www.vollstreckungsportal.de als Download und Ausdruck erhältlich)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts (zu beantragen beim Amtsgericht)
- Versicherungsbestätigung über eine Berufshaftpflichtversicherung
- einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis oder Pass in Kopie sowie Meldebescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018
Anträge / Formulare?
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Formulare