Gefahrenabwehr

Themen:

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  • Kreisbrandinspektor

    Dem Kreis Bergstraße obliegt gemäß HBKG die Brandschutzaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen. Diese umfasst zum einen die Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Brandschutzes, zum anderen gehört hierzu im verwaltungstechnischen Teil insbesondere die Aufsicht bei:

    • Überwachung der Einhaltung aller Rechtsvorgaben im Bereich der öffentlichen Feuerwehr
    • Neuwahlen der Feuerwehrführungskräfte
    • Ausbildung der Feuerwehren
    • Überwachung der Mängelbeseitigung an Feuerlöscheinrichtungen, Fahrzeugen, technischen Geräten, Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmemöglichkeiten sowie Löschwasservorhaltungen
    • Beantragung und Verleihung von Ehrungen auf öffentlich-rechtlicher Ebene
    • Stellungnahme zu Anträgen auf Landeszuwendungen (z. B. für Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrhäusern und Funktechnik)
    • Prüfung und Anerkennung von Lehrgängen, welche außerhalb des Feuerwehrdienstes absolviert wurden.
    • Prüfung und Zustimmung zu entsprechenden Führungspositionen sowie Beförderungen
    • Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen/-gerätschaften
    • Koordinierung und Unterstützung von Maßnahmen zur Ausbildung und Brandschutzerziehung/-aufklärung
    • Er steht zum Zwecke der Beratung (z. B. bei der Erstellung/Weiterschreibung der Bedarfs-und  Entwicklungsplänen) in Verbindung mit dem Landrat, den Bürgermeistern, dem Regierungspräsidium, dem Hessischen Innenministerium und den Leitern der Feuerwehren. 
    • Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Dienstbesprechungen mit den Leitern der Feuerwehren und Kreisbrandmeistern
    • Erstellen bzw. Abgleichen der Alarmierungs- und Ausrückordnung der Kommunen sowie der überörtlichen Einheiten
    • Planung und Durchführung von Großübungen, Analyse der gewonnenen Erkenntnisse
    • Vorbereitung und Durchführung von Seminaren für Feuerwehrführungskräften und von anderen Ausbildungsveranstaltungen auf Kreisebene
    • Projektierung einzelner feuerwehrtechnischer Maßnahmen
    • Betreuung und Ausstattung der überörtlichen Einheiten und Einrichtungen
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  • Brandschutz

    Der Fachbereich „Vorbeugung und Planung“ in der Abteilung Gefahrenabwehr des Kreis Bergstraße befasst sich mit den Themenfeldern:

    • vorbeugender Brandschutz bei Bau und Betrieb von Gebäude sowie technischen Anlagen
    • Einsatzvorbereitende Planungen für besondere Einsatzlagen.

    Die abstrakten Ziele des vorbeugenden Brandschutzes sind:

    • der Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit, Tiere und Umwelt und 
    • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit durch die Vorbereitung der Rettung von Menschen und Tieren und Sachwerten durch wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten, dies sind unsere Schutzziele.

    Konkret bedeutet dies, dafür planerisch zu sorgen, dass Brände möglichst nicht entstehen und wenn doch, dass dann die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind. Zwar ist ein Feuer grundsätzlich eine gute Sache, wenn es unter Kontrolle bleibt, also ein Nutzfeuer darstellt, wie in der Heizungsanlage, dem Gasherd, Grill oder Kamin. Doch wehe es gerät außer Kontrolle, dann gefährdet es Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, wir sprechen dann von Schadensfeuer. Dies wurde schon vor über 2.000 Jahren im alten Rom erkennt und erste Bau- und Betriebsvorschriften erlassen, die sich seitdem zu einem umfangreichen Regelwerk weiterentwickelt haben. Heute ist das Thema vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (VG) in vielfältigen Vorschriften geregelt, so dass selbst Experten immer wieder nachlesen und die Paragraphen aus verschiedenen Rechtsgebieten gegeneinander abwägen müssen. Konsens ist die Einteilung der Maßnahmen des VG in vier große Bausteine:

    • Baulicher Brandschutz (Brandverhalten von Baustoffe, Feuerwiderstand von Bauteile, Brandwände, Brandschutztüren, Fluchtwegplanung, usw.)
    • Anlagentechnischer Brandschutz (Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, usw.)
    • Organisatorischen Brandschutz (Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter, Bandschutzunterweisung, Brandschutzpläne, Alarmpläne, usw.)
    • Abwehrender Brandschutz, d.h. die klassische Feuerwehrarbeit zur Rettung von Menschen und Tieren, zum Schutz der Umwelt und der Bergung von Sachwerten.

     Wie setzen wir das praktisch um?

    Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren bindet uns die für Bauanträge führende Behörde, hier die untere Bauaufsicht, ein und erwartet eine fachliche Stellungnahme zum eingereichten Antrag, insbesondere dem Brandschutzkonzept. Die hierin beschriebene konzipierte Kombination aus Sicherheitsvorschriften, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, wird überprüft, ob es die vorgenannten Schutzziele erfüllt. Analog bindet uns das Regierungspräsidium ein, wenn Anlagen die einer Spezialgesetzgebung unterliegen z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz, d.h. Betriebe, bzw. Anlagen in denen mit gefährlichen Stoffen oberhalb definierter Mengen an brennbare Flüssigkeiten, Gifte, radioaktive Stoffe, usw. umgegangen wird. Aus den gewonnenen Erkenntnissen über die vorhandenen vielfältigen Risiken im Kreis Bergstraße erstellen wir dann überörtliche Einsatzplanungen, denn immer dann, wenn eine örtliche Feuerwehr allein ein Risiko vorhersehbar nicht bewältigen kann, ist die Zusammenarbeit mehrere Feuerwehren und den Hilfsorganisationen (THW, Sanitätsorganisationen, usw.) erforderlich, z.B. bei Hochwasser oder größerem Waldbrand, etc. Darüber hinaus sind vielfältige Einzeltätigkeiten nötig, um jederzeit Einsatzbereit zu sein. So prüfen wir alle eingehenden Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich, ob dies Änderungen im Ausrückeverhalten der Feuerwehren und Rettungsdienste erforderlich macht, weil sonst die gesetzlichen Hilfsfristen dadurch gefährdet würden. Wir nehmen Bevorratung an Nachschubgüter vor, Sonderschutzpläne werden aktualisiert, überörtliche Hilfe vorbereitet und der Katastrophenschutzplan für das Kreisgebiet erstellt und fortgeschrieben. Letztlich prüfen wir auch vor Ort, ob die vorgegebenen Brandschutzauflagen auch nach Jahren noch eingehalten werden, durch die sogenannte Gefahrenverhütungsschau. Konkret umfasst dies knapp 1.200 Objekte im Kreisgebiet, darunter allein u.a. rund 160 Kindergärten, 83 Industriebetriebe die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, 77 Versammlungsstätten, 53 größer Verkaufsstätten, 36 große Tiefgaragen, etc.

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  • Rettungsdienst

    Der Rettungsdienstbereich „Bergstraße“ liegt zwischen den Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar. Er umfasst die kommunalen Grenzen des Kreises Bergstraße mit 22 Städten und Gemeinden auf einer Fläche von 720 qkm mit ca. 270.000 Einwohnern. Der Rettungsdienstbereich wird in Gebiete mit hoher Bevölkerungszahl, reliefarmer Topographie und dichter Verkehrsinfrastruktur gekennzeichnet sowie einen ländlich strukturierten Raum mit bergiger Topographie und reduzierter Verkehrsinfrastruktur. Für die rettungsdienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich Bergstraße sind 12 Rettungswachen eingerichtet, an denen tagezeitabhängig bis zu 3 Notfallkrankenwagen, 19 Rettungswagen und vier Notarzteinsatzfahrzeuge im 24-Stunden Dienst verfügbar sind. Es besteht ein rettungsdienstlicher Einsatzführungsdienst des Kreises Bergstraße. Im Kreis Bergstraße liegen vier Krankenhäuser der Regelversorgung und zwei Fachklinken, Kliniken der Maximalversorgung sind in den angrenzenden Rettungsdienstbereichen verfügbar.  Im Jahr 2020 wurden 38.962 Einsätze des Rettungsdienstes abgewickelt, davon 6.181 Notarzteinsätze. Durch den medizinischen Katastrophenschutz werden zwei Sanitätszüge mit drei Schnelleinsatz- gruppen, sowie zwei Betreuungszüge mit zwei Schnelleinsatzgruppen bereitgestellt. Die ehrenamtlichen Strukturen der Hilfsorganisationen unterstützen die medizinische Gefahrenabwehr kreisweit durch 18 Ortsvereinigungen, die in der Region Odenwald und Neckartal in eine „SEG-Erstversorgung“ integriert sind. Ein Teil der Ortsvereinigungen ist personell und materiell in die Schnelleinsatzgruppen eingebunden, ein anderer Teil organisatorisch autark in den jeweiligen kommunalen Grenzen aktiv (incl. First-Responder Systeme und Hintergrundrettungsdienst als ehrenamtliche Unterstützung bei einem erhöhten rettungsdienstlichen Einsatzaufkommen).

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  • Zentrale Leitstelle

    Die Zentrale Leitstelle ist, ihrer Aufgabenstellung entsprechend, die Fernmeldezentrale und zugleich Einsatzzentrale für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst einschließlich qualifizierten Krankentransports. Ihr obliegt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die gesamte Funküberwachung. Besetzt ist die Zentrale Leitstelle durch besonders ausgebildetes und geschultes Personal. Zudem verfügen alle Mitarbeiter über die notwendige praktische Einsatzerfahrung und haben an einem mehrwöchigen Leitstellenlehrgang an der Landesfeuerwehrschule teilgenommen. In Notfällen können Sie die Zentrale Leitstelle über die Notrufnummer 112 erreichen, den qualifizierten Krankentransport unter der Rufnummer 0625219222.

    Krankentransporte und Krankenfahrten im Kreis Bergstraße

    Für die Verordnung einer Krankenbeförderung hat der Arzt die Notwendigkeit der Beförderung zu prüfen und das erforderliche Transportmittel auszuwählen. Dabei muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch zwingend notwendig sein. Maßgeblich für die Auswahl des Beförderungsmittels ist ausschließlich die zwingende medizinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Für die Auswahl sind deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen.  

    Krankentransporte - Medizinisch qualifiziert – Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienst Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Sie können erforderlich sein, wenn der Patient unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Ein Grund kann auch sein, dass damit die Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit des Patienten vermieden werden kann. Eine entsprechende Verordnung stellt der einweisende Arzt aus. Falls Sie einen Medizinisch qualifizierten Krankentransport benötigen, ist dieser über die Zentrale Leitstelle des Kreises Bergstraße unter 06252 – 19222 anzumelden.  

    Krankenfahrten - Medizinisch nicht qualifiziert – Keine Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienstes. Medizinisch nicht qualifizierte Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes umfassen Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen (Sitzend-Krankenfahrten), Rollstuhl-Krankenfahrten sowie Liegend-Krankenfahrten und Tragestuhltransporte. Eine medizinische Betreuung der Patienten ist dabei aufgrund der ärztlichen „Verordnung einer Krankenbeförderung“ nicht notwendig. Verträge für diesen Leistungsbereich werden gemäß § 133 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBfG) zwischen den Anbietern und den einzelnen Krankenkassen geschlossen. Im Gegensatz zum öffentlichen Rettungsdienst, bei dem es für die Krankenkassen keine Auswahlmöglichkeit zwischen möglichen Vertragspartnern gibt, treten die Anbieter im Bereich der medizinisch nicht qualifizierten Transporte in einen Wettbewerb. Die Krankenkassen müssen dabei mit jedem Anbieter einen Vertrag schließen (Kontrahierungszwang), der die fachlichen Anforderungen erfüllt und seine Leistungen zu einem orts-/marktüblichen Preis anbietet. Falls Sie eine Krankenfahrt (medizinisch nicht qualifiziert) benötigen, finden Sie entsprechende Anbieter im Branchenverzeichnis oder kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Krankenkasse. Diese Leistung wird nicht durch den Rettungsdienst / Krankentransport des Kreises Bergstraße abgedeckt.  

    An wen muss ich mich wenden?
    Krankentransporte werden über den Rettungsdienst durchgeführt und sind über die zuständige Zentrale Leitstelle anzufordern; diese ist telefonisch unter 06252-19222 zu erreichen.
    Krankenfahrten werden von örtlichen Taxiunternehmen durchgeführt, eine Anforderung erfolgt direkt beim Unternehmen.  Weitere Informationen zu den Formularen und zur Patientenbeförderung bekommen Sie unter: Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGBV.

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    ServicePoint Digitalfunk

    Zur Betreuung des Digitalfunkes im Kreis Bergstraße haben wir für die Beteiligten nichtpolizeilichen Bedarfsträger einen Servicepoint Digitalfunk eingerichtet. Der Servicepoint ist der Zentralen Leitstelle angegliedert. Die Aufgaben des Servicepoint Digitalfunk bestehen vornehmlich aus:

    • Endgerätemanagement (Funktionsprüfung, Bestand, Update)
    • BOS-Sicherheitskartenmanagement
    • Begleitendes Netzwerkmonitoring
    • zentrale Informationssteuerung innerhalb des Kreises
    • Pflege von Geräteinformationen, Beratung der Endgeräteanwender
    • Störungsdokumentation, Nachverfolgung von Störungsmeldungen und Unterstützung bei Geräteupdates
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  • Zivilschutz / Einsatzplanung / Katastrophenschutz

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  • Ausbildung 

    Zur Aus- und Weiterbildung von Feuerwehrangehörigen erfolgt die Planung und Durchführung von Lehrgängen und Seminaren auf Kreisebene. Das jährliche Angebot umfasst zahlreiche Lehrgänge für die Bereiche:

    • Grundausbildung
    • Maschinistenausbildung,
    • Atemschutzgeräteträger,
    • Atemschutzgeräteträger II,
    • Sprechfunkausbildung,
    • Truppführerausbildung,
    • Technische Hilfeleistung,
    • Absturzsicherung,
    • Grundausbildung im Umgang mit der Motorkettensäge.

    Für aktuelle Rückfragen steht Ihnen das Postfach brandschutz.ausbildung@kreis-kbergstrasse.de zur Verfügung

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Anmeldung KatRetter - Formularkasten muss akzeptiert sein

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