Eingliederungshilfe für Erwachsene
Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate, hindern können.
Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe stehen im Zuständigkeitsbereich Soziales, des Kreises Bergstrasse, im Vordergrund und sollen den Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unter Berücksichtigung derer Wünsche und Ziele geben, und eine möglichst selbstständige und selbst bestimmte Lebensführung ermöglichen oder erleichtern.
Leistungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre werden beim Jugendamt bearbeitet. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche