Grundsicherung & Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll – wie die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) – den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen.
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und nicht, beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind.