Planung und Förderung sozialer Hilfen
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege erfüllen im Kreis Bergstraße eine wichtige Aufgabe.
Sie erbringen durch die Bereitstellung von Beratungs- und Betreuungsangeboten für Menschen in den unterschiedlichsten schwierigen Lebenslagen einen unentbehrlichen Beitrag zur Sicherstellung einer sozialen Infrastruktur und leisten kompetente Hilfe in sozialen Problemlagen und Konfliktsituationen einschließlich präventiver Hilfen.
Um dieses wichtige Engagement für das Gemeinwesen zu fördern und zu erhalten, bedarf es der finanziellen Unterstützung.
Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen sowie durch originäre Mittel des Kreises.
Gewährung für folgende Bereiche:
- Ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien (Einrichtungen der Frühförderung, Familienentlastende Dienste, psychosoziale Zentren usw.)
- Schutz vor Gewalt (Förderung von Frauenhäusern)
- Suchtprävention und Suchthilfe
- Einrichtungen zur Stärkung des Gemeinwesens (Unterstützung von Betreuungsvereinen)
- Prävention und Beratung im Gesundheitswesen
- Schuldnerberatung