Äskulapnatter
Im südlichen Odenwald und Neckartal findet sich einer der letzten Hotspots für Äskulapnattern, einer vom Aussterben bedrohten und deshalb streng geschützten Art. Sie ist in der Roten Liste Deutschlands als stark gefährdet eingestuft; in der Roten Liste Hessens gilt sie als extrem seltene Art mit dem Zusatz, dass Hessen für diese Art in besonderem Maße verantwortlich ist.
Sollten Sie auf Ihrem Grundstück eine Äskulapnatter antreffen, haben Sie es mit einem sehr seltenen aber freundlichen und ungefährlichen Gast zu tun. Äskulapnattern sind weder giftig noch angriffslustig; ihre Anwesenheit ist vielmehr Beweis dafür, dass ein Ökosystem gesund ist.
Als Gartenbesitzer können Sie zum Schutz der Äskulapnatter und einer friedlichen Koexistenz beitragen, indem Sie ihr einen sicheren Unterschlupf oder einen Komposthaufen für die Eiablage bieten. Schlangen lieben Trockenmauern, die sich sowohl als Zufluchtsraum als auch zum Sonnenbaden bestens eignen; eine Trockenmauer ist nicht nur schön – sie wertet auch Ihren Garten auf.
Auf Grund des Schutzstatus der Äskulapnatter ist es verboten ihr nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Wenn eine Schlange an einen anderen Ort verbracht werden muss, darf dies nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) geschehen.