Schafe in der Natur

Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst

Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst


Unsere Dienstleistungen:

  • AGZ (Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete)

    auf verschiedenen Geldscheinen liegt ein Rotes Paragraphenzeichen.

    Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) dient insbesondere folgenden Zielen:

    • Förderung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die mit dem Schutz und der Verbesserung der        Umwelt, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden gemäß der guten fachlichen Praxis (§17 BBodSchG) und der genetischen Vielfalt vereinbar sind.
    • Erhalt bedrohter, besonders wertvoller landwirtschaftliche genutzter Kulturlandschaften.
    • Sicherung einer standortgerechten Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten.

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    Weitere Informationen:

  • Bodenuntersuchung

    Zwei Hände in blauen Eiweghandschuhen nehmen eine Bodenprobe.

    Ein Dienstleistungsangebot für Landwirtschaft, Gartenbau und Hobbygärtner/innen.

    Bodenprobenkästchen und Bohrstöcke für die Entnahme können beim Fachbereich Landwirtschaft geliehen werden. Die fertigen Proben werden beim Fachbereich Landwirtschaft abgegeben und zum Hessischen Landeslabor nach Kassel weitergeleitet.  Ausgabe und Annahme täglich zwischen 8 und 12 Uhr.

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  • Direktvermarkter im Kreis Bergstraße

    Auf einem Feld liegen neben einer kleinen Schaufel frisch geerntete Radieschen, Rüben, Karotten, Erbsen und Tomaten.

    Frische Lebensmittel aus der Region!

    Der Kreis Bergstraße vereint einen Teil des Odenwaldes, das hessische Neckartal und das Ried.

    Die im Kreis Bergstraße ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe sind ebenso vielfältig wie der südhessische Landesteil und seine Bewohner.

    Verschaffen Sie sich mit Hilfe des Verzeichnisses der Direktvermarkter einen Überblick über ein breites Sortiment an Erzeugnissen und Angeboten:

    Genießen Sie landfrische Lebensmittel direkt ab Hof oder in der bäuerlichen Gastronomie. Informieren Sie sich vor Ort über Herkunft, Erzeugung und Vermarktung hofeigener Produkte oder lernen Sie den Umgang mit den Tieren des Hofes kennen. Auch bei der Suche nach Räumlichkeiten für Feiern und Feste haben Sie die Wahl.

    Seien Sie ein willkommener Gast auf den Höfen des Kreises Bergstraße. Die Direktvermarkter freuen sich über Ihren Besuch!


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  • Direktzahlungen (Gemeinsamer Antrag)

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    Weitere Informationen des Hessischen Umweltministeriums:

  • Düngegesetz / Düngemittelverkehrskontrolle

    Bewässerungssysteme auf einem Gemüsefeld

    Zweck dieses Gesetzes ist es,

    1. die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen,
    2. die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern,
    3. Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können,
    4. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes, insbesondere über den Verkehr mit oder die Anwendung von Düngemitteln betreffen, umzusetzen oder durchzuführen.

    Die Durchführung der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle basiert auf § 12 Abs. 4 des Düngegesetzes vom 09.01.2009.

    Wir sind auf Kreisebene zuständig für die Umsetzung der Düngemittelverkehrskontrolle.

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    Rechtsgrundlage

  • Düngeverordnung

    Hände halten Erde und hieraus wächst kleines Pflänzchen

    Ziel der Düngeverordnung (DüV) vom 26. Januar 1996 ist, durch einen schonenden Einsatz von Düngemitteln und eine Verminderung von Nährstoffverlusten langfristig die Nährstoffeinträge in die Gewässer und andere Ökosysteme zu verringern. Die Düngeverordnung ist die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Sie ist in diesen Punkten auch Cross-Compliance-relevant.

    Wir sind auf Kreisebene zuständig für die Umsetzung und Kontrolle der Düngeverordnung.

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  • EFP (Einzelbetriebliche Investitions-Förderung / Förderung von Produktinnovationen u. Diversifizierung)

    Im Vordergrund sieht man zahlreiche Eimer, die mit Weintrauben gefüllt sind. Im Hintergrund sieht man die Weinstöcke und mehrere Personen ab dem Oberarm abwärts, die die Trauben ernten.

    Hessen unterstützt landwirtschafte Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.

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  • Fachliche Stellungnahmen (interne Leistung)

    Ein Tisch auf dem ein Laptop steht, verschiedene Arbeitsunterlagen sowie eine Brille liegen. Drei Personen sind um den Tisch platziert, man sieht jedoch nur ihre Arme und Hände, wie diese auf die Unterlagen oder die Graphen auf dem Computerbildschirm deuten. 

    Wir sind zuständig für landwirtschaftliche Fachfragen innerhalb der Kreisverwaltung im Rahmen der Amtshilfe.

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  • Forstrecht (Waldumwandlung/-Rodung, Waldneuanlage gemäß §§ 12, 14 Hessisches Waldgesetz)

    Hochsitz im Wald

    Die Neuanlage von Wald sowie die Aufforstung von Waldwiesen bedürfen der Genehmigung (§ 14 Hessisches Waldgesetz). Ebenso darf Wald nur mit Genehmigung gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (§ 12 HWaldG).

    Wir sind auf Kreisebene zuständige Genehmigungsbehörde.

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    Welche Unterlagen werden benötigt?


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  • Grundstücksverkehr 

    Zwei Hände halten eine Karte mit Grundstücken in die Kamera. Die rechte Hand hält dabei gleichzeitig einen Bleistift. Im Hintergrund sie man eine unbebaute Flurlandschaft.

    Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz – GrdstVG) vom 28.07.1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.04.2006 (BGBl. I S. 855), hat der Gesetzgeber das Genehmigungsverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und das gerichtliche Zuweisungsverfahren gemäß §§ 13 bis 17 GrdstVG geregelt. Neben der Sicherung der Volksernährung war und ist die Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“ erklärtes Ziel des Gesetzes.

    Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens ist die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Das Vorkaufsrecht steht hierbei leistungsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Nichtlandwirten oder Nichtforstwirten zu.

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  • HALM2 (Hessisches Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmenprogramm2)

    Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen2 – kurz HALM2 - dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit den Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet werden. Die Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.

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  • Klärschlamm / Bioabfall

    Blick aus einem Rohr, durch das Wasser fließt, ins Freie, wo man eine grüne Wiese zwei Bäume und einen leicht bewölkten Himmel sieht.

    Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlamm- u. Bioabfallverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der "guten fachlichen Praxis" in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen.

    Wir sind auf Kreisebene zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung.

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    Rechtsgrundlage


  • Konditionalitätenkontrolle (ehemals: Cross Compliance)

    Tafel mit Aufschrift Tierschutz

    Die Bindung der EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen im Umweltschutz, bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, bei Tiergesundheit und im Tierschutz wird als Konditionalität (ehemals: Cross Compliance) bezeichnet.

    Die Behörden müssen nach EU-Recht die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen stichprobenweise überprüfen. 

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  • Landpachtverträge

    Nahaufnahme beim Schreiben auf einem Blatt

    Während die Bestimmung des BGB die Rechte und Pflichten der Verpächter und Pächter aufzeigen, regelt das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) die Anzeigepflicht und welche Maßnahmen die Behörde ergreifen kann. Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise.

    § 2 LPachtVG: Anzeige

    (1) Der Verpächter hat unbeschadet der Vorschriften des § 3 den Abschluss eines Landpachtvertrags durch Vorlage oder im Falle eines mündlichen Vertragsabschlusses durch inhaltliche Mitteilung des Landpachtvertrags der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das gleiche gilt für vereinbarte Änderungen der in einem anzeigepflichtigen Landpachtvertrag enthaltenen Bestimmungen über die Pachtsache, die Pachtdauer und die Vertragsleistungen, sofern die Änderung nicht im Wege des Vergleichs vor einem Gericht oder vor einer berufsständischen Pachtschlichtungsstelle getroffen worden ist. Zur Anzeige nach Satz 1 und 2 ist auch der Pächter berechtigt.(2) Der Abschluss eines Landpachtvertrags und die Vertragsänderung sind binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung anzuzeigen.

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    Muster Landpachtvertrag:
  • NATURA 2000, Gebietsmanagement, Pflegepläne

    Naturschutzgebiet mit Bäumen, wilden Gräser und Bach

    Natura 2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage hierfür sind die F(Fauna) - F(Flora) - H(Habitat) - Richtlinie(92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten.

    Wir sind auf Kreisebene zuständig für

    • Erstellung von Maßnahmenplänen
    • Umsetzung von Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
    • Vermeidung von Verschlechterung
    • Aus- und Bewertung gewonnener Daten
    • Konfliktbewältigung bei Interessengegensätzen
    • Verträge mit Landnutzern
    • Fortschreibung des Landschaftspflegekonzeptes als Handlungsgrundlage.


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  • Pflanzenschutzgesetz

    Eine Nahaufnahme von zwei Händen, die sich auf erdigem Boden schützend um einen Haufen Erde, in dem eine zweiblättrige Pflanze steht, legen. Im Hintergrund kann man einen verschwommenen grünen Wald im Sonnenuntergang erahnen.

    Das deutsche Pflanzenschutzgesetz dient dem Pflanzenschutz, dem Schutz von Pflanzenerzeugnissen sowie dem Schutz von Menschen, Tieren und des Naturhaushalts vor Gefahren insbesondere durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

    Wir sind auf Kreisebene zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des Pflanzenschutzgesetzes.

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  • Privilegierte Baumaßnahmen (im Außenbereich) 

    Zu sehen ist ein dunkelorangener Bagger bei der Arbeit

    Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Von diesen Einschränkungen sind privilegierte (bzw. begünstigte) Vorhaben ausgenommen.

    Wir sind auf Kreisebene zuständig für die Beurteilung von Maßnahmen gemäß § 35 Abs. 1 BauGB.

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    Rechtsgrundlage

  • Sammelbestellung für Obstbäume

    Rote Äpfel liegen auf einer Streuobstwiese im Gras.

    Seit vielen Jahren organisiert der Fachbereich "Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst" eine Sammelbestellung für hochstämmige Obstbäume. Zur Auswahl stehen mittlerweile über 90 verschiedene Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Zwetschen- und Pflaumen- sowie Mirabellenbaumsorten. Von Mitte August bis Ende September können alle Interessierten aus nah und fern (also deutschlandweit) ihre Bestellwünsche bei uns einreichen. Die beiden verbindlichen Bestellvordrucke veröffentlichen wir während des Bestellzeitraums auf der Homepage zum Download. Mitte November stehen die Bäume dann beim Gewässerverband Bergstraße in Lorsch zur Abholung bereit, der uns bei der Ausgabe tatkräftig unterstützt. 

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  • Siedlungsbehörde

    Ein Minitaurhaus, das auf dem Boden in einem grünen Wald steht, umgeben von kleinen Farnpflanzen.

    Das Reichssiedlungsgesetz (RSG) vom 11. August 1919 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. August 2009, BGBl. I S. 2355, 2386) sieht zur Erleichterung der landwirtschaftlichen Landbeschaffung und Ansiedlung die Bildung gemeinnütziger Siedlungsunternehmen vor, die mittels gesetzlicher Vorkaufsrechte, hilfsweise auch durch Enteignung, Land zu Siedlungszwecken erwerben und weitergeben.

    Wir sind als untere Landwirtschaftsbehörde zuständige Siedlungsbehörde mit Aufgaben eines Siedlungsunternehmens im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes. Daraus ergeben sich im Wesentlichen folgende Aufgaben:

    • Feststellung und Bescheinigung der Gebührenbefreiung nach § 29 RSG für landwirtschaftliche Bauvorhaben, die als Siedlung im Sinne des RSG anerkannt werden
    • Stellungnahmen und Entscheidungen im Rahmen der Abwicklung der bis in die 90er Jahre mit langfristigen Darlehen aus öffentlichen Mitteln geförderten einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft ("Siedlungsverfahren")
    • Herbeiführung von Erklärungen über die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes im Zusammenhang mit der Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes.


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    Rechtsgrundlage

  • TÖB-Landwirtschaft (Stellungnahmen als Träger des öffentlichen Belangs „Landwirtschaft") 

    Mehrere Hochspannungsmasten ragen auf einer Wiese in den Himmel und sind durch eine Überlandleitung verbunden.

    Bei einer Vielzahl von Projekten werden im Rahmen öffentlich-rechtlicher Planungen landwirtschaftliche Flächen beansprucht und überwiegend unwiederbringlich verbraucht, die eine hohe Bedeutung für die landesweite Produktion haben.

    Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verfassen wir Stellungnahmen als Träger des öffentlichen Belangs "Landwirtschaft" auf Kreisebene.

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  • Überwachung der Umweltradioaktivität

    Zwei Personen in gelben Schutzanzügen suchen eine Wieso mit dem Geigerzähler ab

    Der Fachbereich Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst ist ausführende Behörde bei der Probenahme im Rahmen von IMIS (Integriertes Mess- und Informationssystem Radioaktivität). Die Überwachung der Umweltradioaktivität ist nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vorgeschrieben.

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  • Weidetierschutz vor dem Wolf

    Europäischer Wolf

    Die zunehmende Ansiedlung des Wolfes in Hessen hat Auswirkungen auf die hessische Weidetierhaltung: Seit 1. April 2023 ist ganz Hessen zum Wolfspräventionsgebiet erklärt worden. Schafe, Ziegen und Damwild kommen dadurch in den Genuss eines erweiterten Herdenschutzes und intensiverer Prävention von Wolfsrissen. Auch Rinder haltende Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße folgender Kommunen sind antragsberechtigt: Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Heppenheim, Hirschhorn, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach. Die aktuellen Gebietskulissen sind auch auf der Homepage des "Wolfszentrums Hessen (WZH)" veröffentlicht: Startseite | wolfszentrum.hessen.de

    Der erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Errichtung von Untergrabschutz sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr gefördert werden können. 

    Die Expertise und Zuständigkeit für die Beratung, welche Schutzmaßnahmen für den jeweiligen Tierhaltungsbetrieb sinnvoll sind, liegt beim "Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen" (LLH).  Die Kontaktdaten für eine ausführliche Beratung befinden sich rechts oben auf der Homepage des LLH.


    Anträge für den Weidetierschutz im Kreis Bergstraße sind zu richten an:


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    Rechtsgrundlage


verschiedene regionale Produkte wie Erdbeeren, Äpfel und Marmelade sind zwischen Blumen drapiert. in der Mitte ist ein kleines Holzschild mit der Aufschrift "Aus der Region" zu sehen.


Genussrouten durch unsere Region

  • Hessische Apfelwein- und Obstwiesenroute

    Kind mit Apfel

    Durch den Odenwald führen mehrere Teilstrecken der Hessischen Apfelwein- und Obstwiesenroute. Sie führt an Streuobstwiesen, Obstlehrpfaden und touristischen Attraktionen vorbei. Außerdem freuen sich Keltereien, Brennereien, Landwirte und Gastronome auf Ihren Besuch, wenn Sie die regionalen Köstlichkeiten schmecken möchten, die aus den ungespritzten Früchten hergestellt werden. Weitere Informationen:

  • Hessische Milch- und Käsestraße

    Gesunde Lebensmittel auf einem Tisch

    Hessens Süden hat viel zu bieten: Sagenhafte Wälder und Täler, romantische Burgen und Schlösser und reizvolle Landschaften!

    Entdecken Sie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwald und Offenbach mit einem breiten landwirtschaftlichen Spektrum und vielen regionalen Milch- und Käsespezialitäten. Probieren Sie den traditionellen Odenwälder Kochkäse, den Sie bei vielen Betrieben der Milch- und Käsestraße sowohl im Hofladen wie auch auf der Speisekarte der Landgasthäuser finden werden.

    Erleben Sie die Milch von der Erzeugung auf den milchwirtschaftlichen Betrieben, die Verarbeitung in der Molkerei und den Hofkäsereien und genießen Sie die regionalen Milchprodukte bei Direktvermarktern, in Bauernhofcafés, Jausestuben und Gasthäusern. Und auch für die Übernachtung ist gesorgt: Ob im Heuhotel oder im Tipi, ob Urlaub auf dem Bauernhof oder im Hotel. Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf der Hessischen Milch- und Käsestraße!

Weinberge mit Sonnenstrahlen