Nahaufnahme einer Wiese mit bunten Wildblumen, im Hintergrund sieht man einen hellblauen, wolkenlosen Himmel.

Förderung von Naturschutzmaßnahmen und Umweltpreis


Förderung von Naturschutzmaßnahmen Umweltpreis

Förderung von Naturschutzmaßnahmen

Bezuschussung von Maßnahmen für den Naturschutz

Was vom Konto der Natur abgehoben wurde, soll ihm wieder zugefügt werden. Das bedeutet wer im Außenbereich bauen will muss hierfür einen Ausgleich oder Ersatz leisten. Ist eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nicht möglich, so fordert § 15 Abs. 6 BNatSchG eine Ersatzzahlung, die für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an anderer Stelle verwendet werden soll. Aus dem Geldtopf der Ersatzzahlung können Naturschutzmaßnahmen gefördert werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie das Antragsformular finden Sie unter Downloads.

Zudem gibt es zahlreiche weitere Fördertöpfe, aus denen Naturschutzmaßnahmen bezuschusst werden können. Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie unter Weitere Fördermöglichkeiten.


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Weitere Fördermöglichkeiten

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Umweltpreis

Der Kreis Bergstraße verleiht an Einzelpersonen, Gruppen, Schulen, Verbände, Vereine oder Unternehmen des Kreises, die sich im Bereich Natur- und Umweltschutz oder der Landschaftspflege verdient gemacht haben, alle zwei Jahre den „Umweltpreis des Kreises Bergstraße“. Die Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises können Sie sich unter Downloads herunterladen. Informationen über aktuelle Bewerbungsverfahren erfahren Sie auf dieser Seite.


Ansprechpartner Umweltpreis

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