Förderung von Naturschutzmaßnahmen Umweltpreis
Förderung von Naturschutzmaßnahmen
Bezuschussung von Maßnahmen für den Naturschutz
Was vom Konto der Natur abgehoben wurde, soll ihm wieder zugefügt werden. Das bedeutet wer im Außenbereich bauen will muss hierfür einen Ausgleich oder Ersatz leisten. Ist eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nicht möglich, so fordert § 15 Abs. 6 BNatSchG eine Ersatzzahlung, die für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an anderer Stelle verwendet werden soll. Aus dem Geldtopf der Ersatzzahlung können Naturschutzmaßnahmen gefördert werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie das Antragsformular finden Sie unter Downloads.
Zudem gibt es zahlreiche weitere Fördertöpfe, aus denen Naturschutzmaßnahmen bezuschusst werden können. Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie unter Weitere Fördermöglichkeiten.