Schutzgebiete Naturdenkmale Biotopschutz
Schutzgebiete
Schutzgebiete sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtlich verankert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaften. Der Kreis Bergstraße verfügt über Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete.
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden. Das für die Ausnahmegenehmigung benötigte Formular finden Sie unter Formulare.
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG)
Naturschutzgebiete (NSG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
- wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung
- Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
In Naturschutzgebieten sind Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume unter einen strengen Schutz gestellt. In ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Unter anderem ist das Betreten außerhalb der dafür zugelassenen Wege untersagt.
Die Naturschutzgebiete im Kreis Bergstraße werden durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt betreut.
Natura 2000-Gebiete (§§ 31-36 BNatSchG)
Das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ setzt sich aus EU-Vogelschutzgebieten (VSG) und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) zusammen. Sie gehen anders als Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete, die auf nationale Regelungen zurückgehen, auf europäische Richtlinien zurück. Schutzgüter der FFH-Gebiete sind Lebensraumtypen des Anhangs I sowie Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Schutzgüter der Vogelschutzgebiete sind Vogelarten des Anhangs I sowie wandernde Vogelarten des Artikels 4(2) der europäischen Vogelschutz-Richtlinie.
Die Natura 2000-Gebiete überlagern zum Teil die Natur- und Landschaftsschutzgebiete und reichen in Teilbereichen darüber hinaus. Es sollen bestimmte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung in einem günstigen Erhaltungszustand bewahrt und erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden.
Sollen in oder in der Nähe von Natura 2000-Gebieten Projekte durchgeführt werden, ist in der Regel eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, um die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen (§ 34 BNatSchG).
Über den Natureg Viewer haben Sie die Möglichkeit sich die Lage der einzelnen Schutzgebiete in ganz Hessen anzeigen zu lassen und zugehörige Dokumente herunterzuladen.